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Pressemitteilung

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Neue Bibliothekssatzung für die Stadtbibliotheken Wiesbaden ab Juli
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 29. Mai 2024 die Änderung der Bibliothekssatzung für die Stadtbibliotheken Wiesbaden beschlossen. Die neue Regelung tritt am 1. Juli 2024 in Kraft.
Wesentliche Änderungen sind folgende:
• Der Bibliotheksausweis ist weiterhin kostenlos. Er gilt ab sofort für ein Jahr (zwölf Monate) und kann dann jeweils verlängert werden.
• Benutzerinnen und Benutzer müssen entliehene Medien spätestens am Tag des Ablaufs der Leihfrist zurückgeben. Wird die Leihfrist überschritten, fallen pro Medium und Öffnungstag Säumnisgebühren in Höhe von 50 Cent an.
• Sofern Benutzerinnen und Benutzer der Verpflichtung zur rechtzeitigen Rückgabe nicht nachkommen, können die Stadtbibliotheken das Konto sperren, bis die Medien zurückgegeben wurden.
• Grundsätzlich keine Säumnisgebühren zahlen Minderjährige. Ebenfalls davon befreit sind Schülerinnen und Schüler und Auszubildende über 18 Jahren, die eine aktuelle Schulbescheinigung oder einen gültigen Schülerausweis vorlegen, sowie Studierende über 18 Jahren, die eine aktuelle Studienbescheinigung oder einen gültigen Studierendenausweis vorlegen.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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