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Pressemitteilung

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Umwelt & Naturschutz, Homepage
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Lärmaktionsplan
Die nächste Phase der Lärmaktionsplanung Hessen (4. Runde) ist gestartet und schreibt den Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde) von 2020 fort. Ziel ist es, Menschen vor dauerhaftem Lärm, der vorrangig durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht, zu schützen.
Grundlage dafür ist das Bundes-Immissionsschutzgesetzes, das für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern Lärmaktionspläne fordert. Diese müssen auch für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeuge pro Tag) und für Haupteisenbahnstrecken mit über 30.000 Zügen im Jahr vorliegen. Die Zuständigkeit für Wiesbaden liegt beim Regierungspräsidium Darmstadt.

Ab sofort sind die Entwürfe des aktuellen Lärmaktionsplans auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Im Teilplan Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a.M. und Wiesbaden werden langfristige Maßnahmen zur Lärmreduzierung im Stadtgebiet Wiesbaden vorgestellt.

Bis zum 7. August 2024 hat insbesondere die vom Lärm betroffene Öffentlichkeit die Möglichkeit, mit ihrer Stellungnahme einen Beitrag zu der Lärmaktionsplanung zu leisten. So können Bürgerinnen und Bürger Vorschläge zu lärmmindernden Maßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einreichen oder auf Gebiete hinweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.

Eingaben, Vorschläge und Anregungen können auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite erfolgen oder alternativ per E-Mail oder postalisch. Ebenfalls möglich ist das schriftliche Einreichen der Stellungnahme an die Landeshauptstadt Wiesbaden, Umweltamt, Gustav-Stresemann-Ring 15, 61589 Wiesbaden oder via E-Mail an umweltamt@wiesbaden.de beziehungsweise direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt III, 33.3, Lärmaktionsplanung, 64278 Darmstadt oder via E-Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“.

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:

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