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Ausländerbeirat: „Asylverfahren an EU-Außengrenzen verhindern, Menschenrechte einhalten!“
Die UNHCR hat kürzlich bekannt gegeben, dass weltweit 120 Millionen Menschen auf der Flucht sind, darunter 6,4 Millionen aus Afghanistan, 6,4 Millionen aus Syrien, 6,1 Millionen aus Venezuela, 6 Millionen aus der Ukraine und 1,5 Millionen aus dem Sudan. Der Ausländerbeirat der Landeshauptstadt Wiesbaden erklärt vor diesem Hintergrund: „Angesichts dieser humanitären Krise ist es dringend notwendig, sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung grundlegender Menschenrechte sicherzustellen und eine humane Asylpolitik zu gewährleisten. Eine Abschreckungs- und Abschottungspolitik, wie es von der Ministerpräsidentenkonferenz angestrebt wird, macht uns fassungslos.“
„In Gesprächen mit Geflüchteten aus unserer Stadt berichten viele Menschen über unwürdige Missstände in Transitstaaten, also Staaten, die sie auf ihrem Fluchtweg überqueren müssen. Solche Berichte veranlassen uns, uns für Menschenrechte einzusetzen. Denn in unserem Grundgesetz wird der Artikel 1 ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘, was wir in vielen Demonstrationen und Veranstaltungen gerne hervorheben, ergänzt. Nämlich, dass wir verpflichtet sind, uns für Menschenrechte einzusetzen. Deshalb stehen wir gegen den Vorschlag, Asylverfahren in Drittstaaten auszuführen. Das Prinzip des sicheren Drittstaats darf nicht angewendet werden, um sich der Schutzverpflichtung zu entziehen. Jede schutzsuchende Person hat das Recht auf ein Asylverfahren innerhalb der EU. Sichere Fluchtwege für Schutzsuchende dürfen nicht bedeuten, dass sie im EU-Raum in Sicherheit sind, während der Weg dorthin ignoriert wird“, sagt der Vorsitzende des Ausländerbeirats, Ibrahim Kizilgöz.

Berichte über systematische Pushbacks und Gewalt gegen Schutzsuchende seien alarmierend und stünden im klaren Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards. Besonders unvereinbar seien die geplanten Auslagerungen von Asylverfahren in Drittstaaten sowie die Internierung von Geflüchteten an den EU-Außengrenzen. „Die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten müssen ihrer Verantwortung gerecht werden und sicherstellen, dass alle Maßnahmen im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention und weiteren Menschenrechtsinstrumenten stehen“, so Kizilgöz.

Zahlreiche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Vereine, Verbände, darunter auch die sozialen Trägerverbände wie die AWO, Diakonie oder der Caritasverband, haben bereits zu diesem Plan Stellung bezogen – unter anderem durch einen offenen Brief von mehr als 300 Organisationen. „Auch sie betonen die dringende Notwendigkeit, viel mehr für Grundrechte und die soziale Infrastruktur zu tun, statt sich an Scheinlösungen, wie der Auslagerung von Asylverfahren an die EU-Außengrenzen, zu klammern. Deshalb rufen wir alle Organisationen in Wiesbaden dazu auf, auch klar Stellung zu beziehen“, sagt die stellvertretende Vorsitzende des Ausländerbeirats, Songül Yüksel-Fener.

Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) betone zu Recht die Komplexität und Risiken solcher Maßnahmen. „Die EU und ihre Mitgliedstaaten dürfen sich nicht auf fragwürdige Vereinbarungen mit Drittstaaten stützen, die nicht in der Lage sind, die notwendigen menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Standards zu gewährleisten. Die jüngste Vereinbarung zwischen Italien und Albanien verdeutlicht die Unvereinbarkeit solcher Abkommen. Die innenpolitischen Machtkämpfe in Albanien lähmen seit Jahren den politischen Betrieb. Der jährliche Bericht des Europäischen Stabilitäts- und Assoziationsrates zeigt, dass Albanien erhebliche Fortschritte im Schutz der Grundrechte, einschließlich Medien- und Meinungsfreiheit, für einen EU-Beitritt machen muss. Dies unterstreicht, dass die Suche nach Partnerstaaten, die den EU-Staaten politische, Rechtsstaatlichkeit und eine funktionierende Infrastruktur bieten, nicht auf Kosten der Menschenrechte erfolgen darf“, so der Ausländerbeirat abschließend.

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Herausgeber:
Pressereferat
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65183 Wiesbaden
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