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Afrikanische Schweinepest: Neue Regelungen für Landwirtschaft
Die Stadt lockert mit einer neuen Allgemeinverfügung ab Sonntag, 23. Juni, das landwirtschaftliches Bewirtschaftungs- und Ernteverbot mit Maschinen. Die Leinenpflicht für Hunde und das Jagdverbot gelten weiterhin. Die Stadt weist nochmals darauf hin, dass für Menschen keine Gefahr durch die Afrikanischen Schweinepest (ASP) besteht.
Die Stadt hat seit Samstag, 15. Juni, Maßnahmen ergriffen, um eine Ausbreitung der ASP in Hessen zu verhindern. Dazu wurde unter anderem ein landwirtschaftliches Bewirtschaftungs- und Ernteverbot mit Maschinen angeordnet. Dieses wird mit einer neu erlassene Allgemeinverfügung ab Sonntag, 23. Juni, gelockert. Landwirtinnen und Landwirte können ab dem 23. Juni auf Sonderkulturen wie zum Beispiel Kartoffelackern, Erdbeerfeldern oder in Weinreben Bearbeitungsschritte durchführen, einschließlich der maschinellen Ernte und Pflanzenschutzmaßnahmen. Bodenbearbeitungs- und Pflanzenschutzmaßnahmen in Maisfeldern sind zulässig bis zu einer Pflanzenhöhe von einem Meter. Pflanzenschutzmaßnahmen mit Drohnen sind generell erlaubt. Auf Flächen mit Ölsaaten, Getreide, Hülsenfrüchten (Leguminosen) und Gemenge sind maschinellen Bodenbearbeitungs- und Erntemaßnahmen weiterhin verboten. Das Verbot gilt auch für alle bodendeckenden Kulturen, die keine direkte Sicht auf den Boden ermöglichen.

Landwirtinnen und Landwirte sollen auf mögliche Kadaver von (Wild-)Schweinen sowie auf lebende Tiere achten. Totfunde sind unverzüglich dem ASP-Infotelefon zu melden. Außerhalb der Erreichbarkeit sollen Meldungen bei den örtlichen Polizeirevieren gemacht werden. Das Infotelefon ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr unter (0611) 319090 erreichbar. Bürgerinnen und Bürger sollen unter der Nummer auch von ihnen tot aufgefundene Wildschweine melden, idealerweise mit GPS-Daten des Fundortes. Die Stadt bittet darum, bei Fragen zur ASP nicht die 110 oder 112 anzurufen. Diese Nummern sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen.

In der Allgemeinverfügung von Mittwoch, 19. Juni, hat die Stadt eine Leinenpflicht für Hunde und ein Jagdverbot angeordnet. Diese gelten weiter. Eine Ausnahme bildet lediglich die Nachsuche nach Unfallwild mit Kadaversuchhunden oder Drohnen.

Die Stadt sucht derzeit mit Menschen, Hunden und Drohnen die Wiesbadener infizierte Zone ab, um das Infektionsgeschehen zu reduzieren. Auf den Wertstoffhöfen in Nordenstadt und Dotzheim wurden Sammelstellen für tote Wildschweine eingerichtet. Sie sind für die Öffentlichkeit weiter geschlossen. Die vollständigen Allgemeinverfügungen, weitere Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen sind unter wiesbaden.de/asp zu finden.

Die ASP ist eine anzeigenpflichtige Tierseuche, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Es gibt bislang keine Möglichkeit, Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Für Menschen besteht keine Gefahr. ASP ist nicht auf Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt. Auch für andere Haus- und Nutztierarten als Schweine ist ASP ungefährlich.

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Herausgeber:
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Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
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