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Bäderbetrieb mattiaqua: Aktualisierte Haus- und Badeordnungen sowie Benutzungsordnungen
Die Stadtverordnetenversammlung hat am Donnerstag, 13. Juli, eine Aktualisierung der Haus- und Badeordnungen sowie Benutzungsordnungen des städtischen Bäderbetriebs mattiaqua beschlossen.
Neu geregelt wurden unter anderem die Kleidervorschriften in allen städtischen Frei- und Hallenbädern sowie dem Thermalbad Aukammtal. Nach wie vor ist es dort nur zulässig, sich in üblicher Badekleidung aufzuhalten oder zu schwimmen. Auch Burkinis sind weiterhin gestattet. Neu ist, dass das Tragen oder Nicht-Tragen eines Oberteils jeder Besucherin und jedem Besucher freigestellt ist. Das gilt ab Freitag, 14. Juli. mattiaqua wird die Haus- und Badeordnungen entsprechend anpassen.

„Ich freue mich, dass die Stadtverordnetenversammlung der Empfehlung der Betriebskommission von mattiaqua gefolgt ist. Die aktualisierten Vorgaben stellen die Gleichberechtigung aller Menschen sicher. Jede Person kann ab sofort selbst entscheiden, ob sie städtische Schwimmbäder mit freiem oder bedecktem Oberkörper nutzen möchte“, sagt Bürgermeisterin und Gleichstellungsdezernentin Christiane Hinninger.

Neben den neuen Kleidervorschriften wurden die Haus- und Badeordnungen außerdem den aktuell geltenden Rechtsvorgaben angepasst und harmonisiert. Dabei ging es unter anderem um Haftung und Verbindlichkeiten. Als Grundlage diente das Muster „Haus- und Badeordnung der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen“.

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