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Gefahrgut im privaten Fahrzeug befördern

Privatpersonen unterliegen nicht dem Gefahrgutrecht, sofern der Transport für den Privatgebrauch durchgeführt wird, es sich um handelsübliche Mengen handelt und die Ladung entsprechend gesichert ist.

Welche gefährlichen Stoffe dürfen im Pkw transportiert werden?

Grundsätzlich dürfen alle Güter, die dem Endverbraucher im Baumarkt oder anderen Geschäften des Einzelhandels angeboten werden, auch im privaten PKW transportiert werden.

Wie transportiere ich Gefahrgut richtig?

Oberstes Gebot ist die Ladungssicherung. Nichts darf im Kofferraum umfallen oder herumrollen. Schwere Gegenstände wie Gasflaschen möglichst tief verstauen. Die Ladung sollte mit Spanngurten, Trennnetzen, rutschfesten Unterlagen und Transportboxen gesichert sein.

Achtung, Explosionsgefahr! Spraydosen bei großer Hitze nicht im Auto liegen lassen. Beim Transport von Gasen, Kraftstoff oder Verdünnern ausreichend lüften und immer darauf achten, dass die Behältnisse richtig verschlossen sind.

Bei mangelnder Ladungssicherung drohen Bußgelder und Punkte in Flensburg.

Gibt es Mengenbegrenzungen beim privaten Transport?

Der Transport von Farben, Lacken, Verdünnung und Spraydosen ist nur in handelsüblichen Packungsgrößen erlaubt. Für Gasflaschen liegt die freigestellte Menge bei 333 Kilogramm. Für Benzin gilt die maximale Menge von 240 Litern pro Beförderung, jedoch in Behältern zu maximal 60 Litern. Neben den oben genannten Stoffen sind auch Batterien und Li-Ionen-Akkus aufgrund ihres Gefahrenpotenzials nicht zu unterschätzen. Diese sollten in ihrer Originalverpackung transportiert werden.

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Gefahrguttransport mit dem PKW. wiesbaden.de / Foto: Ipotthoff, Fotolia
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