Elektro-Tretroller
Anbieter von E-Tretroller-Vermietsystemen
Aktuell bieten vier Anbieter - Tier Mobility, LIME, Bolt und Voi in Wiesbaden Vermietsysteme für E-Tretroller an. Unternehmen, die ein Vermietsystem betreiben möchten, benötigen hierfür aus rechtlicher Sicht keine Genehmigung der Stadt.
Dennoch steht die Landeshauptstadt Wiesbaden in einem engen Austausch mit den (potentiellen) Anbietern, um einen möglichst reibungslosen und konfliktfreien Betriebsablauf zu gewährleisten. Zudem wird den Unternehmen eine freiwillige Vereinbarung zur Unterzeichnung zur Verfügung gestellt, die die Grundlagen der Zusammenarbeit regelt. Dieses Dokument kann auf dieser Seite heruntergeladen werden.
Welche Anforderungen muss ein E-Tretroller erfüllen?
Ab welchem Alter darf man ein E-Tretroller fahren?
Gemäß Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist das Fahren eines E-Tretrollers ab Vollendung des 14. Lebensjahres erlaubt. Die meisten Anbieter setzen allerdings für die Nutzung ihres Vermietangebots die Volljährigkeit voraus. Es wird kein Führerschein benötigt.
Wo darf man mit dem E-Tretroller fahren?
E-Tretroller dürfen innerorts nur auf baulich angelegten Radwegen, gemeinsamen und getrennten Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen fahren. Sind diese nicht vorhanden, muss auf der Fahrbahn bzw. in verkehrsberuhigten Bereichen gefahren werden. Die Nutzung des Gehwegs ist verboten; sie gefährdet Fußgängerinnen und Fußgänger und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Auch wenn für Elektrokleinstfahrzeuge teilweise ähnliche Regeln gelten wie für Fahrräder, sind diese verkehrsrechtlich nicht gleichgestellt. Verkehrsflächen die für den Radverkehr durch Zusatzzeichen "Radverkehr frei" freigeben sind, dürfen von E-Tretrollern nicht genutzt werden. Dies betrifft vor allem Gehwege, Fußgängerzonen, Busspuren und Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung. Diese Flächen dürfen nur mit E-Tretrollern befahren werden, wenn das Zusatzschild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" angebracht ist.
Wo kann man E-Tretroller abstellen?
Grundsätzlich dürfen E-Tretroller nur so abgestellt werden, dass keine anderen Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer behindert oder gefährdet werden. Beim Abstellen auf Gehwegen ist darauf zu achten, dass eine Rest-Gehwegbreite von mindestens 1,60 Metern eingehalten wird. Radwege, Fluchtwege, Aufstellflächen und Zuwegungen der Feuerwehr, Ein- und Ausfahrten, Kreuzungsbereiche, Bushaltestellen, Blindenleitsysteme sowie Park- und Grünflächen sind ebenfalls freizuhalten.
Beschwerden über nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Tretroller nimmt der Anbieter Tier Mobility unter der Hotline 030 / 56837798, der Anbieter LIME unter der 069 / 77044733, der Anbieter Voi unter der 069 / 56991244 und der Anbieter Bolt unter 030 / 568373989 entgegen.
Der Anbieter LIME hat darüber hinaus in seiner App eine Funktion integriert, mit Hilfe derer man falsch abgestellte E-Tretroller melden kann. entgegen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Fahrzeuge selbstständig so umzustellen, dass sie niemanden mehr behindern oder gefährden.
Ist das Fahren von E-Tretrollern unter Alkoholeinfluss erlaubt?
Es gelten analog die Promillegrenzen für Autofahrten, das heißt wer ohne alkoholbedingte Auffälligkeit mit 0,5 bis 1,09 Promille einen E-Tretroller fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld und Fahrverbot geahndet werden kann. Ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor, ebenso wie ab einem Wert von 0,3 Promille, sofern alkoholbedingte Auffälligkeiten festgestellt werden. Für Fahranfängerinnen und –anfänger sowie für Personen, die sich in der Probezeit befinden, gilt die 0,0 Promillegrenze. Zur eigenen Sicherheit und zum Schutz der anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer wird dringend empfohlen, generell nach dem Konsum von Alkohol auf die Fahrt mit einem E-Tretroller zu verzichten.
Dürfen mehrere Personen gemeinsam auf einem E-Tretroller fahren?
Nein, das ist nicht zulässig. Die Beförderung von mehr als einer Person ist verboten und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung?
- Fahren eines E-Tretrollers ohne Betriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen: 70 Euro
- Inbetriebnahme eines E-Tretrollers auf öffentlichen Straßen ohne Versicherungsplakette: 40 Euro
- Mit einem E-Tretroller eine nicht zulässige Verkehrsfläche, zum Beispiel den Gehweg, befahren: 15 bis 30 Euro
- Mit E-Tretrollern nebeneinander fahren: 15 bis 30 Euro