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Historie

1988 wurde in Wiesbaden die erste "Anwohnerparkzone" eingerichtet. In den Jahren 1992 und 1993 kamen zusätzliche Zonen hinzu. Diese Tatsache führte zu Klagen gegen die Anwohnerparkzonen. 1995 und 1996 wurde das Konzept zum "Anwohnerparken" modifiziert, bis das Bundesverwaltungsgericht im Mai 1998 das "Anwohnerparken" in der in der Bundesrepublik praktizierten Form aus formalrechtlichen Gründen für rechtswidrig erklärte.

Durch dieses Urteil wurde das Anwohnerparken in Wiesbaden aufgehoben, was die Parksituation für Anwohner in der Innenstadt wieder erheblich verschlechterte.

Zum 1. Januar 2002 trat ein neues Gesetz zur Verbesserung der Parksituation in dicht bebauten Gebieten in Kraft. Aus dem "Anwohnerparken" wurde aus juristischen Gründen das "Bewohnerparken".

Mit dem modifizierten Straßenverkehrsgesetz und der Straßenverkehrsordnung wurde in Wiesbaden das "Bewohnerparken" auf einer neuen Rechtsgrundlage eingeführt. In einem ersten Schritt wurde in den Gebieten in denen bis zum Juni 1998 das "Anwohnerparken" ausgewiesen war, ab Oktober 2003 das "Bewohnerparken" eingeführt. In einer zweiten Phase wurden ab Oktober 2006 fünf weitere Bewohnerparkzonen eingeführt.

Die Gebiete 15 sowie 18 sind seit Oktober 2016 umgesetzt. Ab Februar 2018 wird ein weiteres Bewohnerparkgebiet, das Gebiet 19 im Bereich Nerotal, ergänzt.

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