Bewohnerparken FAQ
Wen betrifft der Bewohnerparkausweis überhaupt?
Betroffen sind nur Bewohnerinnen und Bewohner der derzeit 17 Wiesbadener Bewohnerparkgebiete (Karte) in Mitte und Westend-Bleichstraße sowie Teilen von Rheingauviertel-Hollerborn, Südost und Nordost, die eine Bevorrechtigung für das Parken im öffentlichen Straßenraum während der Bewohnerparkzeiten (derzeit Montag bis Freitag von 9 bis 20 Uhr) erhalten möchten. In allen Vororten ändert sich nichts, auch die Gebühren an Parkscheinautomaten bleiben unverändert.
Wer hat die Gebührenerhöhung für Bewohnerparkausweise beschlossen?
Aufgrund der letztjährigen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) hat die Bundesregierung den Ländern die Möglichkeit eröffnet, nach eigenem Ermessen die Höhe der Bewohnerparkgebühren zu gestalten. Zudem wird den Ländern die Möglichkeit gegeben, die Gestaltung der Bewohnerparkgebühren an die Kommunen zu delegieren. Hessen nutzt diese Möglichkeit und erlaubt den Kommunen die freie Gestaltung der Bewohnerparkgebühren bis zu einer Höchstgrenze von 767 Euro/Jahr.
Die Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung hat auf dieser Basis am 14. Juli 2022 eine Beschlussvorlage der Stadtverwaltung beschlossen (Inkrafttreten 1. August 2022). Den Grundsatzbeschluss hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits am 16. Dezember 2021 gefasst.
Warum beträgt die Gebühr nun 120 Euro pro Jahr beziehungsweise 10,00 Euro pro Monat?
Mit dem Parkausweis erhalten die Bewohnerinnen und Bewohner eine exklusive Bevorrechtigung zur privaten Nutzung von durchschnittlich 12 m² öffentlichen Straßenraum. Die Bereitstellung und der Unterhalt eines solchen bewirtschafteten Straßenrandparkplatzes in einer deutschen Großstadt verursacht für die jeweilige Stadtverwaltung Kosten von ca. 200 Euro im Jahr. Darin enthalten ist auch der Aufwand für die notwendigen Kontrollen, damit der Parkraum nicht von gebietsfremden Falschparkern blockiert wird.
Bisher steht dieser Bevorrechtigung eine Gebühr von umgerechnet dreiCent pro Tag gegenüber. Das spiegelt weder die damit verbundenen Unterhaltskosten noch den Gegenwert wider. Deshalb erfolgt nun eine Erhöhung auf 10,00 Euro pro Monat. Mit den Mehreinnahmen wird eine vergünstigte ÖPNV-Nutzung von Kindern und Jugendlichen ab dem zweiten Quartal 2023 ermöglicht, die andernfalls nicht finanzierbar wäre.
Welche Maßnahmen ergreift die Stadt, um die Chance auf einen freien Bewohnerparkplatz zu erhöhen?
Zum einen soll es Ortsbeiräten ermöglicht werden, das Bewohnerparken länger als bisher in den Abend sowie auch auf den Samstag auszudehnen. Bisher gilt das Bewohnerparken nur von montags bis freitags von 9 bis 20 Uhr. Die Bewohnerinnen und Bewohner können somit mehr Stunden des Tages von ihrer Bevorrechtigung profitieren als bisher.
Geprüft werden zudem weitere Einschränkungen für gebietsfremde Fahrzeuge, die derzeit per Parkscheibe oder einer Ausnahmegenehmigung in Bewohnerparkgebieten parken.
Zudem schafft die Gebührenerhöhung einen Anreiz, dass Bürgerinnen und Bürger, die über einen privaten Stellplatz zum Beispiel in einer Garage oder einem Hinterhof verfügen, ihr Fahrzeug künftig verstärkt dort abstellen und somit den öffentlichen Straßenraum entlasten.
Gleichzeitig baut die Stadt Wiesbaden zusammen mit ESWE Verkehr das Carsharing-Angebot großflächig aus. Alleine im Spätsommer 2022 werden 35 neue Carsharing-Stationen hinzukommen, die meisten davon in den dichtbesiedelten Innenstadt-Quartieren. Bewohnerinnen und Bewohner, die nur hin und wieder ein Auto benötigen, müssen sich also künftig kein eigenes mehr anschaffen, sondern können auf ein Carsharing-Fahrzeug zurückgreifen. Somit verbleibt mehr Parkraum für diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner, die wirklich auf ein eigenes Fahrzeug angewiesen sind, zum Beispiel um ihren auswärtig gelegenen Arbeitsort zu erreichen.
Was passiert mit den Mehreinnahmen?
Die Mehreinnahmen werden ausschließlich für zwei Zwecke verwendet: Der Großteil dient der Finanzierung des "Schülertickets Hessen WI15". Mit dem Ticket können alle Wiesbadener Kinder und Jugendlichen unter 18 ab Frühling 2023 für nur 15 Euro/Monat in ganz Hessen sowie in Mainz unbegrenzt Bus und Bahn (Nahverkehr) fahren. Das ist eine Halbierung des bisherigen Preises. Damit werden Familien in Wiesbaden erheblich entlastet. Ein kleiner Teil der Mehreinnahmen, bis zu 30.000 Euro, wird für die Modernisierung des Antrags-Systems für die Bewohnerparkausweise genutzt, die ebenfalls für 2023 geplant ist.
Gibt es auch einen Bewohnerparkausweis für Bürgerinnen und Bürger, die ihn weniger als zwölf Monate brauchen?
Es ist geplant, in Zukunft zusätzlich auch eine 6-Monats-Variante anzubieten, um mehr Flexibilität zu ermöglichen.
Wie gehen andere Städte mit dem Thema um?
Seit der am 4. Juli 2020 in Kraft getretenen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist eine Erhöhung in den meisten Großstädten ein Thema. In Freiburg beispielsweise wurde die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis auf durchschnittlich 360 Euro/Jahr festgelegt, in Tübingen auf durchschnittlich 120 beziehungsweise 180 Euro, gestaffelt nach dem Gewicht des Fahrzeugs. In Frankfurt am Main ist ebenfalls eine Erhöhung in Vorbereitung.
Was ist mit Bewohnerparkausweisen, die vor dem 1. August 2022 ausgestellt wurden – gelten die weiter?
Ja, diese Ausweise gelten auch über den 1. August 2022 hinaus weiter bis zum Ende der aufgedruckten Laufzeit, es sind keine Nachzahlungen fällig. Die neue Gebühr gilt erst zu dem Zeitpunkt, ab dem eine Verlängerung beantragt wird.