Einführung der Umweltzone Mainz-Wiesbaden
Die Kooperation zur Einführung einer gemeinsamen Umweltzone zwischen Mainz und Wiesbaden ermöglicht einheitliche Regelungen und Kostenersparnisse. Mit der Umweltzone sind Kraftfahrzeuge mit besonders hohem Schadstoffausstoß aus beiden Städten ausgeschlossen. Die Luftqualität wird damit deutlich verbessert, was dem Schutz unserer Gesundheit dient.
Die Einführung der Umweltzone ist zudem ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der geltenden EU-Grenzwerte für Feinstaub und Stickoxide. Durch die häufige Überschreitung dieser Werte drohen den beiden Städten Strafzahlungen.
Rechtliche Grundlage für den Wiesbadener Teil der Umweltzone ist die erste Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Wiesbaden. Dieser sieht die Einführung einer Umweltzone für Wiesbaden vor. Sie trat am 1. Februar 2013 in Kraft.
Die Umweltzone umfasst große Teile des Wiesbadener Stadtgebiets. Diese sind im Einzelnen auf der Karte mit dem Geltungsbereich aufgeführt (siehe Dokument zum Herunterladen am Ende dieser Seite). In Mainz ist die Fläche innerhalb des Autobahnrings Umweltzone. Die Bundesautobahnen sind generell ausgenommen.
Das Fahren ohne Feinstaubplakette oder gültiger Ausnahmegenehmigung wird mit 80,00 Euro Bußgeld geahndet.
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