Ortsbeirat und Verwaltung
Ortsverwaltungen
Die Ortsverwaltungen sind die "Rathäuser" in den Stadtteilen und somit Anlaufstelle für unterschiedliche Anliegen. Die Dienstleistungen reichen von Melde- über Ausweis- und Passangelegenheiten, Bestattungen, Anmietungen von Bürgerhäusern, Entgegennahme von Rentenanträgen sowie alle Aufgaben eines Standesamtes. Hier können auch Anregungen und Beschwerden mitgeteilt werden. In der Ortsverwaltung erfolgen auch die Sprechstunden der Ortsgerichte und der Schiedsfrau / dem Schiedsmann.
Virtuelle Verwaltung
In der „virtuellen Verwaltung“ sind ergänzend alle städtischen Dezernate, Ämter und Einrichtungen mit ihren Öffnungszeiten, Kommunikationsmöglichkeiten, Anschriften, E-Mail-Adressen und Anfahrtswegen zu finden.
Ortsbeiräte
Die Ortsbeiräte sind „Stadtteilparlamente" und beraten als Kenner der Situation vor Ort Magistrat und Stadtverordnetenversammlung. Bei allen wichtigen Angelegenheiten des Stadtteils - insbesondere bei der Aufstellung des Haushaltsplanes - ist der Ortsbeirat zu hören. Er hat - wenn es um seinen Stadtteil geht - auch ein Vorschlagsrecht und beantwortet Fragen des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung. Die Sitzungen der Ortsbeiräte sind öffentlich. Sie werden durch die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher oder dessen Vertretung geleitet.