Wappen
Das Wappen wurde 1951 amtlich gebilligt und im Wiesbadener Rathaus angebracht. Es ist durch eine heraldische Umgestaltung des Bildes gewonnen, das die beiden alten Gerichtssiegel zeigt, nämlich das 'SIGILLU(M) IVDICII VALIS FRAVWE(N)STEIN' (Abdrücke von 1545 bis 1668) und das 'GERICHTSIEGEL Z(V) FRAVWENSTEIN' (Abdrücke von 1727 bis 1791).
Es ist der Drachenkampf des heiligen Georg, der mit geschwungenem Schwert nach links reitend dargestellt ist. Auch alle Gemeindesiegel seit 1816 enthalten das gleiche szenische Bild, nur dass der Heilige nach rechts reitet und statt des Schwertes die Lanze führt. St. Georg ist der Patron der Frauensteiner Kirche. In der Farbgebung des Wappens wurde die Landesherrschaft charakterisiert, die vom 14. Jahrhundert bis 1802 in kurmainzischen Händen lag. Seit 1.April 1928 ist Frauenstein in Wiesbaden eingemeindet. - Renkhoff, Wiesbaden (Bemerkung zur genannten heraldischen Umgestaltung: In der kommunalen Heraldik wird aufgrund der Übersichtlichkeit und guten Erkennbarkeit der Wappenelemente die Darstellung vollständiger Personen weitgehend vermieden. Daher werden in das Wappenschild nur Personenteile aufgenommen, hier zum Beispiel der Arm des heiligen Georg)".
Quelle: Beschreibung des Wappens aus: "Hessisches Ortswappenbuch" von Demandt und Renkhoff, Glücksburg, C. A. Starke Verlag 1956.
Die erwähnten Siegelabdrücke und Siegelstempel werden im Hessischen Hauptstaatsarchiv aufbewahrt.