Wappen
Das neu festgelegte Wappen wurde 1951 amtlich gebilligt und im Wiesbadener Rathaus angebracht. Der Biber ist der feste Bestandteil im redenden Wappenbild der Gemeinde, die aus den beiden Orten Biebrich und Mosbach erwachsen war und noch bis 1893 nach ihnen benannt worden ist. Das älteste, nach 1540 entstandene und von 1549 bis 1600 belegte Gerichtssiegel ist nicht erhalten. Die beiden S(IGEL) DES GERICHTS ZV MOSBACH VND BIEBERICH von 1602 (Abdruck bis 1620) und von 1627 zeigen im Schild den Biber über einer den Schildfluss füllenden Wasserfläche, steigend und rechts zu seinen Füßen einen liegenden Schlüssel.
Der Schild des 1636 geschaffenen GERICHTS-SIGILL ZV MOSBACH UND BIBRICH (Abdruck bis 1791, Siegelstand erhalten) zeigt das Tier über einem Wellenbalken wachsend mit einem Fisch im Maul und links von ihm eine Eichel. Die über dem Schild angebrachte Jahreszahl 1636 wird in einem neuen GERICHTSIGELL ZV MOSBACH VND BIEBERG (Abdruck 1698-1727) wiederholt, das den Wellenbalken schräg gestellt, den Biber (mit Fisch) steigend und statt der Eichel ein Kleeblatt zeigt.
Das MOSBACH KLEIN GERICHTSSIEGEL von 1754 stellt über Wellenlinien den steigenden Biber frei ins Siegelfeld und setzt an die Stelle der Eichel beziehungsweise des Kleeblatts den Anfangsbuchstaben „B" des Ortsnamens. Die Gemeindesiegel der herzogisch-nassauischen (Siegel von 1816 und 1843) und der preußischen Zeit (Siegel seit 1867) nehmen den Schild des Siegels von 1636 wieder auf, verzichten aber auf jedes Beizeichen.
Nachdem Biebrich-Mosbach mit der Einführung der Preußischen Städteordnung 1891 Stadt geworden und zwei Jahre darauf in Biebrich umbenannt worden war, trat in das neue Stadtsiegel ein Schild mit Mauerkrone und Helmdecken. Er zeigt das Tier mit dem Fisch über einem Wellenfuß wachsend und rechts als Beizeichen einen Blütenzweig, den ein Siegel um die Jahrhundertwende in ein Dreiblatt abwandelt. Das Tier aber ist nunmehr als Fuchs gestaltet, weil die Zeichnung des Jahres 1754 diese Deutung nahe legte und weil man sich nicht mehr getraute, einem Biber Fische ins Maul zu geben, die er bekanntlich nicht frisst.
Dann wird die Siegel-Entwicklung mit der amtlichen Festlegung des Wappens unterbrochen. Der neue Siebmacher hatte bereits das Siegelbild des Jahres 1636 als Wappen ausgegeben: in gelb über blauen Wellenbalken wachsend den schwarzen Biber mit schwarzem Fisch und links die Eichel; das gleiche Wappen bringt später Hupp, nur dass er die Eichel weg lässt. Entscheidend ist eine erste amtliche Festlegung des Wappens im Jahre 1906, die durch seine Anbringung im Wiesbadener Landeshaus veranlasst war. Jetzt wurde das Bild des erst-erhaltenen Siegels (von1602) zum Stadtwappen erklärt und mit den damals angenommenen Stadtfarben Schwarz-Gelb-Blau versehen: in gelb über blauen Wellenfuß steigend ein schwarzer Biber, zu dessen Füßen rechts ein liegender schwarzer Schlüssel.
In der Entwicklung der Siegels erscheint der Fisch als spätere, unmotivierte Zutat. Durch den Schlüssel dagegen sollte wohl das Patrozinium der alten Mosbacher Pfarrkirche, die danach dem heiligen Petrus geweiht wäre, gekennzeichnet werden. Das 1951 amtlich gebilligte Wappen gibt daher dem Biber statt des Fisches den Schlüssel ins Maul, verzichtet auf das Beizeichen, dem keine Bedeutung zukommt und ist mit den Biebricher Farben tingiert.
Seit 1. Oktober 1926 ist die Stadt in Wiesbaden eingemeindet. Quelle: Renkhoff, Wiesbaden.