Sprungmarken

Altenhilfe- und Pflegeplanung inkl. Berichterstattung im Bereich SGB XII

Die Altenhilfe- und Pflegeplanung befasst sich mit Personen ab 60 Jahren. Ziel ist die strategische Steuerung und Koordination von Maßnahmen. Die Geschäftsberichterstattung Sozialhilfe fokussiert auf prekäre Lebenslagen der älteren Bevölkerung und deren Ursachen.

Altenhilfeplanung

Eine zentrale Aufgabe der Altenhilfeplanung ist, die Lebenslagen, Potentiale und Probleme der älteren Bevölkerung zu erfassen. Bestehende Angebote und Infrastrukturen für Ältere werden weiterentwickelt. Die Aufgaben reichen dabei von der regelmäßigen Berichterstattung, der Koordination und Begleitung von Netzwerken relevanter Akteure bis hin Bedarfsermittlung und konkreten Maßnahmenentwicklung und -evaluation. Das betrifft vor allem die Bereiche offene Altenarbeit, Beratungsstellen und GeReNet.Wi.

Pflegeplanung

Die Pflegeplanung kann anders als die Altenhilfeplanung nicht direkt Maßnahmen entwickeln und steuernd Einfluss auf die Pflegeinfrastruktur der Stadt nehmen. Dies liegt daran, dass mit der Einführung der Pflegeversicherung die Zuständigkeiten auf die Bundes- und Landesebene verlagert wurden. Allerdings haben wir als Stadt ein starkes Interesse daran, die kommunale Versorgungssicherheit pflegerischer Angebote sicherzustellen. Zentrale Aufgabe der Planung in diesem Bereich betrifft die Schaffung von Pflegemarkttransparenz (durch Berichterstattung), Netzwerkarbeit, Beratung und Begleitung von Bauprojekten.

Die Geschäftsberichterstattung zu den Leistungen nach dem SGB XII, fokussiert auf die zwei Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Bericht erscheint jährlich und beobachtet die Entwicklungen in diesem Bereich.

Dokumente

Anzeigen

Alten-/Behindertenhilfeplanung. wiesbaden.de / Foto: Shutterstock
1 / 1