Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen in Schulen
Hilfen zur Teilhabe am Schulgeschehen für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen sowie Mehrfachbehinderungen.
Nach dem Sozialgesetzbuch können Kinder und Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung eine Unterstützung, beziehungsweise Assistenz erhalten, um die Teilnahme am Schulbesuch sicherzustellen – bei dieser Hilfe handelt es sich jedoch nicht um pädagogische oder unterrichtende Maßnahmen. Die Klärung hinsichtlich eines möglichen Bedarfes erfolgt zunächst zwischen Eltern und den betreffenden Schulen.
Anträge sind beim Amt für Soziale Arbeit – Eingliederungshilfe und Teilhabe einzureichen. Hier werden die Anspruchsvoraussetzungen geprüft und die Anträge beschieden. Entsprechende Antragsformulare sind dort erhältlich. Die Hilfe erfolgt im Rahmen der schulpflichtigen Veranstaltungen kostenfrei.