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FAQ: Personen, die Geflüchtete aufgenommen haben

Achtung! In Wiesbaden sind die Aufnahmekapazitäten derzeit alle ausgeschöpft. Bitte wenden Sie sich zunächst an die Erstaufnahmeeinrichtung in Gießen, die Aufnahme erfolgt grundsätzlich dort.

1. Ich kann ukrainische Geflüchtete langfristig aufnehmen – was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich zuerst beim Bürgerbüro der Landeshauptstadt Wiesbaden an. Sie finden das Bürgerbüro in der Marktstraße 18, 65183 Wiesbaden. Sie zu den Bürozeiten des Bürgerbüros einen Termin zur Vorsprache vereinbaren. Nähere Informationen gibt es im Bürgerbüro.

Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Infoblatt der Ausländerbehörde oder wenden sich per E-Mail an das Postfach ukrainewiesbadende der Ausländerbehörde.

Sofern der Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln sichergestellt werden kann, wenden Sie sich an die Stelle zur Antragsaufnahme für Geflüchtete aus der Ukraine der Rechtskreise Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes (SGB II) - die Anlaufstelle befindet sich in der Konradinerallee 11- und dem Asylbewerberleistungsgesetzt (AsylbLG) -die Anlaufstelle befindet sich in der Homburger Straße 29. Eine Vorsprache ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 14 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung möglich.

Wenn diese Unterbringung in privaten Haushalten beendet wird, können ukrainische Menschen das Aufnahmemanagement kontaktieren und eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft beantragen. Das geht formlos mit einer Vorsprache in der Dienststelle Homburger Straße 29. Eine Vorsprache mit den entsprechenden Dokumenten - Pass, Anmeldebestätigung, Zuweisung, etc. - ist montags bis donnerstags von 9 Uhr bis 14 Uhr und freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr ohne Terminvereinbarung möglich.

Für eine Unterbringung senden Sie bitte eine E-Mail an aufnahme-unterbringungwiesbadende. Die Kolleginnen und Kollegen des Unterbringungsmanagementes können eine Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft veranlassen.

2. Ich habe ukrainische geflüchtete Personen aufgenommen, erhalte ich einen Zuschuss?

Es wird im Einzelfall geprüft, ob den Leistungsberechtigten ein Zuschuss zu den entstandenen höheren Unterkunftskosten gewährt werden kann. 

3. Ich möchte ukrainischen Geflüchteten ein Zimmer/ Wohnung / Haus zur Verfügung stellen. An wen wende ich mich?

Wenn Sie als Vermieterin oder Vermieter oder Wohnungsüberlasserin oder -überlasser eine Unterkunft anbieten möchten, aber noch keine Mieterin oder keinen Mieter konkret in Aussicht haben, nutzen Sie bitte das Formular direkt hinter Punkt 3. Am Ende des Formulars befindet sich ein  "Senden"-Button, das Angebot wird automatisch in das E-Mail-Postfach ukraine-wohnenwiesbadende weitergeleitet und vom zuständigen Koordinationsteam weiterbearbeitet.

4. Wir haben ein geflüchtetes Kind/Jugendliche aus der Ukraine aufgenommen. Wer unterstützt uns bei den nächsten Schritten?

Bei minderjährigen geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine, die ohne Begleitung ihrer Eltern oder Erziehungsberechtigte in die Bundesrepublik eingereist sind oder auch zurückgelassen werden, handelt es sich um sogenannte "unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer (umA)". Der Sozialdienst für unbegleitete ausländische Minderjährige bei der Bezirkssozialarbeit im Amt für Soziale Arbeit berät und hilft ausländischen Kindern und Jugendlichen, die ohne Personensorge- oder Erziehungsberechtigte in Wiesbaden ankommen. Sie berät auch jene Menschen, die die Kinder und Jugendlichen begleiten beziehungsweise aufgenommen haben.

5. Wie sieht die Unterstützung konkret aus?

Zunächst werden die Kinder und Jugendlichen durch den Sozialdienst „vorläufig in Obhut“ genommen. Dadurch ist für die Minderjährigen eine Rechtsposition gesichert, die weitere notwendige Schritte für anstehende Bedarfe - zum Beispiel Zugang zu ärztlicher Versorgung, materielle Sicherung, Schulangelegenheiten etc. ermöglichen. Im Weiteren werden Fragen zur Personensorge und zum Aufenthalt geklärt. Wurde der Minderjährige von einer Gastfamilie oder Verwandten aufgenommen, wird die weitere Perspektive mit allen gemeinsam geklärt und weitere Unterstützungsbedarfe ausgelotet. Hierzu gehört auch, dass der Sozialdienst einen Hausbesuch bei der Gastfamilie oder den Verwandten macht.

6. Wie erreiche ich den Sozialdienst für unbegleitete minderjährige Ausländerinnen und Ausländer?

  • fluechtlingskinderwiesbadende
  • Frau Pavel - Telefon 0611 /  31-7194
  • Frau Geist - Telefon 0611 /  31-2145
  • Herr Dadash-Natadj- Telefon 0611 /  31-7191
  • Frau Haasler - Telefon 0611 / 31-2509

7. Wir können Geflüchtete nur ein bis zwei Nächte bei uns aufnehmen. Wohin sollen sich die Menschen dann wenden?

Wer eine kurzfristige Übernachtungsmöglichkeit anbietet, wird gebeten, die Geflüchteten anschließend zur Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung nach Gießen zu bringen. Dort werden sie über das Land Hessen offiziell registriert und versorgt. Die Menschen, die dort unterkommen, werden dann auf die hessischen Landkreise verteilt. Sie haben in diesem Fall keinen Anspruch, wieder zurück in die Landeshauptstadt Wiesbaden zu kommen.

8. Wer beantwortet mir weitere Fragen?

Anfragen, die sich mit aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen befassen, können an die Ausländerbehörde per E-Mail ukrainewiesbadende gerichtet werden. Zu Fragen rund um Unterbringung und Wohnraum sowie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts wenden Sie sich bitte an die zuständigen Dineststellen des SGB II und AsylbLG . Dort unterstützt man Sie, die richtigen Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner zu finden. 

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