Bußgelder
Bei illegalen Müllablagerungen prüft das Umweltamt umgehend, ob Hinweise, die eine Identifikation des Verursachers ermöglichen, sichergestellt werden können. Müllsünder müssen mit einem Bußgeld bis maximal 2.500 Euro rechnen.
Wenn der Müllsünder nicht ermittelt werden kann und der Müll aus dem öffentlichen Raum entfernt wird, werden die Kosten aus dem Budget der Ämter – also aus Steuergeldern – aufgebracht. Das waren im Jahr 2013 zirka 1,5 Millionen Euro! Diese Gelder fehlen natürlich an anderer Stelle.
Auch das Ordnungsamt verhängt Bußgelder, wenn Müllsünden beobachtet werden. Das Wegwerfen von Pappbechern wird beispielsweise mit 20 Euro und das Liegenlassen von Hundekot mit 100 bis 250 Euro geahndet.
Den Bußgeldkatalog des Ordnungsamtes findet man am Ende der Seite zum Download.