Vollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügung
Mit einer Patienten- und Betreuungsverfügung eröffnet sich die Möglichkeit, im Falle einer Pflegebedürftigkeit, bei der man persönliche Dinge nicht mehr selbst regeln kann, eine bestimmte Person für die Betreuung vorzuschlagen. Diese wird dann vom Vormundschaftsgericht legitimiert, Post-, Bank-, Behörden- und Wohnungsangelegenheiten wahrzunehmen. Die Patientenverfügung ermöglicht auch eine Willenserklärung, wie man sich den Tod in Würde vorstellt, um eine Verlängerung des Sterbens und des Leidens zu vermeiden.
Beim Ausfüllen der Dokumente ist die Geschäftsstelle des Seniorenbeirates gerne behilflich.