Wahl und Aufgaben des Seniorenbeirats
Auf der Grundlage des Anhörungs-, Rede- und Vorschlagsrechts bei seniorenrelevanten Angelegenheiten, nutzen die Mitglieder die Möglichkeit, die Interessenlage der Seniorinnen und Senioren vor der Stadtverordnetenversammlung, den Ausschüssen und Ortsbeiräten zur Sprache zu bringen. Dezernenten, die dem Magistrat seniorenbezogene Beschlussanträge unterbreiten, sind gehalten, den Seniorenbeirat in diesbezügliche Vorlagen rechtzeitig einzubinden.
Der Seniorenbeirat bietet einmal im Monat Veranstaltungen zu seniorenrelevanten Themen an. Analog zur Themenstellung informieren fachkundige Referenten die Zuhörerschaft über offene Fragen und den aktuellen Stand von Planungen und Vorhaben seitens der Kommune und des Landes. Diskussionsrunden vertiefen die Inhalte der angesprochenen Themen.