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Schülervertretung

Die Schülervertretung an Schulen der Sekundarstufen beziehungsweise die Studierendenvertretung an den Schulen für Erwachsene üben gemäß Hessischer Verfassung das Mitbestimmungsrecht in Schule und Öffentlichkeit aus.

Ihre Mitglieder werden von der Schülerschaft gewählt und können nur durch sie wieder abgewählt werden. Die Schule muss für die Arbeit der Schülervertretung Räumlichkeiten und ausreichend Zeit bereitstellen.

Der Stadtschülerrat ist die politische Interessenvertretung aller Wiesbadener Schulen und Ersatzschulen. Die Landesschülervertretung nimmt die Interessen der hessischen Schülerinnen und Schüler gegenüber dem Hessischen Kultusministerium wahr.

In den Grundschulen besteht die Möglichkeit, Klassensprecherinnen und Klassensprecher zu wählen. Diese haben jedoch noch nicht die gleichen Rechte wie die Mitglieder der regulären Schülervertretungen.

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