Abendgymnasium
Zugangsvoraussetzungen
Studierende am Abendgymnasium müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ihre Vorbildung muss mindestens dem Hauptschulabschluss entsprechen. Beim Eintritt in die Einführungsphase sind eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachzuweisen. Das Führen eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr berücksichtigt werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung der Agentur für Arbeit vorgelegt wird. Wehr-, Zivil- und Freiwilligendienst werden auf die Berufstätigkeit angerechnet.
Weitere Voraussetzung für die Aufnahme in das Abendgymnasium ist die erfolgreiche Teilnahme an der Eignungsprüfung, die die Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik umfasst.
Staatliche Unterstützung
Schülerinnen und Schüler des Abendgymnasiums können ab dem zweiten Semester der Qualifikationsphase unabhängig vom Einkommen der Eltern eine finanzielle Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beziehen. Dieses Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
Organisation
Der Bildungsgang ist nach Semestern, das heißt nach Schulhalbjahren, gegliedert. Er dauert in der Regel drei bis dreieinhalb Jahre – je nach schulischer Vorbildung der Studierenden.
Das Abendgymnasium hat die gleichen Ferienzeiten wie alle staatlichen Schulen in Hessen.
Abschlüsse / Berufs- und Bildungswege
Das Abiturzeugnis der hessischen Abendgymnasien berechtigt zum Studium an allen deutschen Hochschulen (Universitäten), die Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule und von Bachelor-Studiengängen an Universitäten.