Sprungmarken
Wo bin ich?
  1. Startseite
  2. Leben in Wiesbaden
  3. Bildung
  4. Schulische Inklusion
  5. Integrative Lerntherapie

Integrative Lerntherapie

Integrative Lerntherapien für Kinder und Jugendliche können unter bestimmten Voraussetzungen von der Abteilung Eingliederungshilfe und Teilhabe gewährt werden. So muss aufgrund der Legasthenie/Dyskalkulie eine seelische Behinderung drohen. Die Sorgeberechtigten können dann einen Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe gemäß Paragraph 35a Sozialgesetzbuch, Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe SGB VIII, bei der Abteilung Eingliederungshilfe und Teilhabe stellen.

Voraussetzungen

Eine integrative Lerntherapie wird nur unter Erfüllung dieser Bedingungen gewährt:

  • bei dem Kind liegt eine Teilleistungsstörung vor, die keine organischen Ursachen hat, und
  • bei dem Kind liegt eine (drohende) seelische Behinderung vor, die nach den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gemäß ICD-10 festgestellt wurde.
  • Es wurde eine Teilhabebeeinträchtigung festgestellt.

Rechtsgrundlage

  • Paragrafen 35a  Sozialgesetzbuch VIII

Neben dem allgemeinen Antrag werden gegebenenfalls folgende Unterlagen benötigt

  • Diagnostik der Kinder- und Jugendpsychiatrische, Stellungnahme auf Grundlage der multiaxialen Diagnostik nach dem ICD-10. Die Stellungnahme darf nicht älter als 12 Monate sein.
  • Schulbericht
  • Diagnose - Vorlage
  • Letzten zwei Schulzeugnisse
  • Schweigepflichtentbindung

Anzeigen