Inklusive Schulbündnisse
Alle Schulen in einem Bündnis kooperieren mit dem Ziel, gemeinsam Strukturen zu schaffen, um für jedes einzelne Kind mit dem Gedanken der Inklusion und unter Berücksichtigung des Elternwunsches eine bestmögliche Förderung und einen geeigneten Förderort zu finden.
Die Schulleitungen legen hierfür unter der Leitung der Schulaufsichtsbehörde mit Hilfe von jeweils zwei Moderatorinnen und Moderatoren in enger Absprache mit dem Schulträger die Standorte für den inklusiven Unterricht in den jeweiligen Förderschwerpunkten und die regionalen Kriterien zur Verteilung der sonderpädagogischen Gesamtressource fest.
Auf Grundlage der lokalen Gegebenheiten werden zudem verbindliche Absprachen zu den Übergängen zwischen abgebender und aufnehmender Schule getroffen. Da Inklusion als Teilhabe an der Gesellschaft nicht mit dem Schulabschluss endet, wird auch der Übergang in die Berufs- und Ausbildungswelt durch die inklusiven Schulbündnisse begleitet. Somit soll allen Schülerinnen und Schülern mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung eine durchgängige, inklusive Schulbiografie ermöglicht werden.