Inklusion im Schulunterricht
An den Wiesbadener Schulen werden inklusive Bildungsangebote vorgehalten. Die Erfahrungen der Schulen mit der inklusiven Beschulung sind unterschiedlich ausgeprägt. Einige verfügen über eine lange Tradition in der gemeinsamen Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigung. Andere entwickeln sich seit einigen Jahren mit großem Engagement zu inklusiv arbeitenden Schulen weiter.
Im Grundschulbereich gilt der Grundsatz, dass möglichst die Schule des Schulbezirkes besucht wird und damit eine wohnortnahe Beschulung erfolgen soll. In der Sekundarstufe I/II gilt auch in der inklusiven Beschulung das freie Elternwahlrecht. Ergänzend dazu werden Schulen mit besonderer Ausstattung ausgewiesen. An diesen Schulen wird für einen oder mehrere Schwerpunkte die bauliche Barrierefreiheit, wo sie benötigt wird, Schritt für Schritt hergestellt. Pädagogisch widmen sich diese Schulstandorte in besonderem Maße einem bestimmten Förderschwerpunkt.
Fragen zur Schulwahl beantworten die regionalen Beratungs- und Förderzentren sowie das Staatliche Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden.