Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gilt seit dem 1. Juli 2017 bundesweit. Alle, die eine sexuelle Dienstleistung gegen ein Entgelt anbieten, müssen eine gesundheitliche Beratung nach § 10 ProstSchG vorweisen. Eine Bescheinigung wird nach eingehender Beratung durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Dies ist die Voraussetzung, um sich mit ihrer Tätigkeit anzumelden.
Die Beratung findet nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt und dauert maximal 20 Minuten. Sie findet in deutscher Sprache statt. Für Bürgerinnen und Bürger ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann auf Wunsch ein kostenloser Dolmetscher hinzugezogen werden. Bitte bei der Terminvereinbarung darauf hinweisen.
Termine werden per E-Mail oder telefonisch vergeben. Publikumsverkehr und Sprechstunden finden ausschließlich in den Räumen des Gesundheitsamtes, Konradinerallee 11 (Eingang A), 65189 Wiesbaden statt.
Dokumente
Gebühren
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Rechtsgrundlage
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Organisationseinheiten
Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz
Anschrift
65189 Wiesbaden
Postanschrift
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen