Was ist eine Vollmacht?
Eine Vollmacht ist eine Willenserklärung, die einem anderen Menschen die rechtsgeschäftliche Vertretung erlaubt. Eine umfassende Vollmacht ist das durchgreifenste Mittel um eine gesetzliche Betreuung zu vermeiden.
Was kann ich mit einer Vollmacht regeln?
Im Prinzip sämtliche Alltagsangelegenheiten. Der Vollmachtgeber kann genau festlegen, für welche Bereiche stellvertretend entschieden werden soll. Damit der Vollmachtnehmer tatsächlich handlungsfähig ist, sollte eine Vollmacht umfassend sein.
Wann tritt eine Vollmacht in Kraft?
Damit der Vollmachtnehmer im Bedarfsfall umgehend handeln kann, sollte die Vollmacht ihre Gültigkeit erlangen, sobald sie im Original vorgelegt wird. Daher sollte sie nicht an Bedingungen geknüpft sein.
Können auch mehrere Personen bevollmächtigt werden?
Ja. Um Schwierigkeiten im praktischen Gebrauch zu vermeiden, sollten die Vollmachtnehmen im Außenverhältnis alleine vertretungsberechtigt sein. In einem solchen Fall sollte gewährleistet sein, dass die Vollmachtnehmer sich in ihren Handlungen einig sind.
Muss eine Vollmacht beglaubigt werden?
Es empfiehlt sich, die Vollmacht öffentlich beglaubigen zu lassen, da dies für die Regelung bestimmter Angelegenheiten erforderlich ist. Eine solche Beglaubigung erhält man beispielsweise bei einem Ortsgericht. Sollen vom Bevollmächtigten grundbuchrelevante Geschäfte getätigt werden, ist eine notarielle Beurkundung unerlässlich. Da eine Vollmacht nur dann ihren Sinn erfüllt, wenn deren Rechtmäßigkeit später nicht angezweifelt wird, sollte sich der Vollmachtnehmer vom Haus- oder Facharzt seine Geschäftsfähigkeit bestätigen lassen.
Wo hinterlege ich eine Vollmacht?
Soll sie sofort wirksam sein, kann sie dem Vollmachtnehmer direkt ausgehändigt werden. In den anderen Fällen kann sie an einem Ort aufbewahrt werden, den der künftige Vollmachtnehmer kennt, oder bei einem Notar oder Rechtsanwalt. Es besteht desweitern die Möglichkeit, die Existenz einer Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren zu lassen (kostenpflichtig).
Gibt es Hilfe bei der Erstellung einer Vollmacht?
Die Betreuungsbehörde hilft gerne bei der Erstellung einer Vollmacht weiter. Im Einzelfall können nach einer Terminabsprache auch Tipps in einem persönlichen Gespräch geben (siehe Kontaktdaten am Ende dieser Seite). Umfangreiche Informationen zu diesem Thema können der Broschüre "Rechtliche Vorsorge" entnehmen. Eine Rechtsberatung kann über Notare und Rechtsanwälte erfolgen.