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Ordnungsamt

Reisepass vorläufig

Aktueller Hinweis
Ab 1. Mai 2025 werden Lichtbilder für Pässe und Personalausweise ausschließlich digital erstellt. Das Lichtbild kann durch zertifizierte Fotografinnen und Fotografen erstellt werden. Papierbasierte Passbilder können aufgrund der Gesetzesänderung nicht mehr angenommen werden.

Ein vorläufiger Reisepass wird für Deutsche nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Dringlichkeit muss schriftlich glaubhaft gemacht werden. 

Für die Beantragung des vorläufigen Reisepasses müssen Sie in Wiesbaden mit Hauptwohnsitz gemeldet sein. Falls Sie nicht mit Hauptwohnsitz in Wiesbaden gemeldet sind, müssen Sie wichtige Gründe nachweisen, warum eine Beantragung in Wiesbaden erfolgen muss. 

Die Beantragung eines vorläufigen Reisepasses für Personen unter 18 Jahren muss von der sorgeberechtigten Person vorgenommen werden, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Wenn die sorgeberechtigten Eltern nicht nur vorübergehend getrennt leben, kann nur das Elternteil, bei dem das Kind normalerweise wohnt, den vorläufigen Reisepass beantragen. Das Kind muss bei Beantragung auch anwesend sein. 

Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin beim Bürgerbüro online im Terminkalender reservieren.

Online-Services

Reisepass vorläufig

Anschrift

Bürgerbüro
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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