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Ordnungsamt

Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung von Lichtbildern ab dem 01.05.2025

Ab dem 1. Mai 2025 treten in Deutschland neue Regelungen für Passbilder bei der Beantragung von Ausweisdokumenten wie Personalausweisen und Reisepässen in Kraft. Ab diesem Datum werden ausschließlich digitale Passbilder akzeptiert; ausgedruckte Fotos auf Papier sind nicht mehr zulässig.

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein digitales Passfoto zu erstellen:​

  1. Fotostudio: Sie können ein zertifiziertes Fotostudio aufsuchen, das berechtigt ist, digitale Passbilder zu erstellen. Der Fotograf nimmt das Foto auf und übermittelt es anschließend über ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes gesichertes Cloudverfahren. Sie erhalten vom Fotografen einen QR-Code, mit dem das Bild vom Bürgerbüro abgerufen werden kann. Wenn Sie Ihr Passbild in einem Fotostudio machen lassen möchten, sollten Sie sich vorab erkundigen, ob das Studio an das digitale Übermittlungssystem angeschlossen ist.
  2. Bürgerbüro und Ortsverwaltungen: Es ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt, ab wann die Bundesdruckerei die neue Generation der bestellten Fotoautomaten ausliefern wird. Die derzeit vorhandenen Selfservice-Terminals sind technisch ab 1. Mai 2025 nicht mehr nutzbar. 

Ab 1. Mai besteht nach aktuellem Stand keine Möglichkeit der Fotoaufnahme vor Ort!

Passbilder für die Ausweisdokumentbeantragung können daher ab 1. Mai 2025 bis auf Weiteres ausschließlich über zertifizierte Fotostudios erstellt werden. Dies gilt sowohl für Termine im Bürgerbüro, als auch in den Ortsverwaltungen!

Bitte denken Sie daher bereits bei der Terminvereinbarung daran, die Passbilder im Vorfeld über zertifizierte Fotostudios erstellen zu lassen und den QR-Code zum Termin mitzubringen.

Wir arbeiten mit Hochdruck an einer alternativen Lösung. Sobald wieder Fotoautomaten vor Ort verfügbar sind, informieren wir an dieser Stelle.

Diese Umstellung auf digitale Passbilder dient der Erhöhung der Sicherheit und soll Manipulationen, wie sie durch sogenannte Morphing-Techniken möglich sind, verhindern.

Bitte beachten Sie, dass ausgedruckte Fotos auf Papier ab Mai 2025 nicht mehr zulässig sind.

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Informationen zur neuen gesetzlichen Regelung von Lichtbildern ab dem 01.05.2025

Anschrift

Bürgerbüro
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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