Inhalt anspringen
Ordnungsamt

Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Waffenrechtliche Erlaubnisse werden nur für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Wiesbaden ausgestellt.

Sie benötigen den Kleinen Waffenschein, wenn Sie eine Waffe mit dem Zulassungszeichen der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB- Kennzeichnung) bei sich führen wollen.

Wer eine Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe ohne den Kleinen Waffenschein führt, wird nach § 52 Abs. 3 Nr. 2 a Waffengesetz (WaffG) mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.

Führen bedeutet die tatsächliche Gewalt über eine Waffe - Zum Beispiel in der Jackentasche, Handtasche, im Auto - Handschuhfach usw. sowie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums auszuüben.

Der Kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen bei öffentlichen Veranstaltungen, wie Sportveranstaltungen, Volksfesten, Messen, Märkten, Tanzveranstaltungen und dergleichen. Schießen ohne Erlaubnis ist in der Öffentlichkeit verboten, dies gilt auch an Silvester.

Unter Waffe digital (Öffnet in einem neuen Tab) können Sie den kleinen Waffenschein bequem online beantragen.

Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen

Anschrift

Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise