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Ordnungsamt

Kirchenaustritt

Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können beim Standesamt aus der Kirche austreten.

Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Kirchenaustritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für den Kirchenaustritt die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person. Der Kirchenaustritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann nur durch die sorgeberechtigte Person erfolgen.

Der Kirchenaustritt kann nicht durch einen Dritten veranlasst werden.

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Kirchenaustritt

Anschrift

Bürgerbüro
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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