Kirchenaustritt
Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können beim Standesamt aus der Kirche austreten.
Der Kirchenaustritt muss persönlich erklärt werden. Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können den Kirchenaustritt alleine erklären, sofern sie nicht geschäftsunfähig sind. Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr benötigen für den Kirchenaustritt die Zustimmung einer sorgeberechtigten Person. Der Kirchenaustritt für Kinder unter dem 12. Lebensjahr kann nur durch die sorgeberechtigte Person erfolgen.
Der Kirchenaustritt kann nicht durch einen Dritten veranlasst werden.
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Anschrift
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden
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ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.
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