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Hauptamt

Kirchenaustritt

Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können seit dem 1. März 2017 beim Standesamt, sowie in den Ortsverwaltungen mit Standesamt, aus der Kirche austreten.

Der Kirchenaustritt muss persönlich innerhalb der Öffnungszeiten erklärt werden.

Nach dem Kirchenaustritt informiert das Standesamt:

  1. die betroffene Kirche
  2. die Meldebehörde
  3. das Finanzamt (informiert den Arbeitgeber)
  4. das Standesamt, welches das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.

Kirchenaustritt

Anschrift

Rathaus
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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Erläuterungen und Hinweise