Hauptamt
Kirchenaustritt
Personen, die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben, können seit dem 1. März 2017 beim Standesamt, sowie in den Ortsverwaltungen mit Standesamt, aus der Kirche austreten.
Der Kirchenaustritt muss persönlich innerhalb der Öffnungszeiten erklärt werden.
Nach dem Kirchenaustritt informiert das Standesamt:
- die betroffene Kirche
- die Meldebehörde
- das Finanzamt (informiert den Arbeitgeber)
- das Standesamt, welches das Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt.
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Bemerkung
Links und Downloads
Ähnliche Dienstleistungen
Organisationseinheiten
Kirchenaustritt
Anschrift
Rathaus
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
65029 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen