Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen
Bei Beschädigung, Diebstahl oder Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) kann bei der Kfz-Zulassungsbehörde Wiesbaden ein neues Ersatzdokument ausgestellt werden.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob im Feld 16 im Fahrzeugschein: "OHNE-ZF-" eingetragen ist.
Sollte dies zutreffend sein, so ist Ihr Fahrzeug betriebserlaubnispflichtig und es existiert keine Zulassungsbescheinigung Teil II. Eine Beantragung eines Ersatzdokumentes kann somit nicht durchgeführt werden.
Die Bearbeitungszeit beträgt drei Wochen. Ab dem Tag der Vorsprache und Aufbietung der verlorenen Zulassungsbescheinigung Teil II. Es wird ein erneuter Termin benötigt, um das Dokument abzuholen.
Dokumente
gültiges Ausweisdokument
Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung bei Nutzung des Fahrzeuges als Firmenfahrzeug
Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung/HU)
eventuell polizeiliche Diebstahlanzeige
bei Erwerb des Fahrzeugs einen Eigentumsnachweis (Kaufvertrag aus dem hervorgeht das die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Erwerber mit ausgehändigt wurde).
Im Todesfall in Erbangelegenheiten muss ein entsprechender amtlicher Nachweis wie Erbschein oder Testament sowie gegebenenfalls eine Einverständniserklärung der Miterb*innen inklusive Ausweiskopien vorgelegt werden.
Gebühren
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben (GebOSt). Sie beträgt mindestens 20,20 Euro.
Zahlungsarten
EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Zu Beachten
Eidesstattliche Versicherung bei Verlust
In der Regel wird eine Versicherung an Eides Statt(kostenpflichtig) gefordert werden müssen. Hierzu müssen Sie persönlich erscheinen. Eine Vertretung per Bevollmächtigung ist nicht möglich.
Da in der Zulassungsbescheinigung Teil I auch die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen wird, ist auch ein neuer Teil I auszustellen.
Bemerkung
Der Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II muss der Zulassungsbehörde durch persönliche Vorsprache mitgeteilt werden. Der Verlust oder der Diebstahl einer Zulassungsbescheinigung Teil II wird dem Kraftfahrt-Bundesamt von der Zulassungsbehörde gemeldet und im Verkehrsblatt veröffentlicht. Erst nach Ablauf einer Frist von etwa drei Wochen nach der Vorsprache können die neuen Zulassungsdokumente abgeholt werden. Die Zulassungsbehörde kann über die voraussichtliche Bearbeitungsdauer Auskunft geben