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Ordnungsamt

Ausländische Personenstandsfälle nachbeurkunden

Eine Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Sterbefall) ist im deutschen Personenstandsregister möglich. Nachbeurkundet werden die Personenstandsfälle von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder unter das deutsche Recht fallen.

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Ausländische Personenstandsfälle nachbeurkunden

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