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Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei

Verwarngeldstelle


Informationen zur Verwarngeldstelle


Es gibt eine Regel im Straßenverkehr

Diese Regel heißt: Straßenverkehrsordnung.

Alle müssen sich an die Regel halten.

Sonst gibt es ein Verwarngeld.

Wenn Sie gegen Verkehrsregeln verstoßen, zahlen Sie bis zu 55 Euro.

Das Geld zahlen Sie an die Verwarnungsgeldstelle.

Diese Stelle ist im Amt für Straßenverkehr und Stadtpolizei.

Reaktion auf das Schreiben

Sie bekommen ein Schreiben? 

Es geht um ein Verwarnungsgeld?

Dann haben Sie eine Woche Zeit zu antworten

Optionen nach Erhalt
Sie können das Geld zahlen. Dann ist die Sache vorbei.

Sie wollen das Geld nicht zahlen? Dann geht die Sache weiter.

Die Bußgeld-Stelle in Kassel kümmert sich dann darum.

Telefon-Zeiten
Sie können anrufen:

Dienstag von 9 bis 12 Uhr.

Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.

Es gibt weitere wichtige Regeln an die Sie halten müssen:

- Gefahren-Abwehr-Verordnung

- Hessisches Straßen-Gesetz

- Markt-Satzung

- Sonder-Nutzungs-Erlaubnis

- Feldwege-Satzung

Wenn man gegen diese Regeln verstößt, gibt es ebenfalls ein Verwarngeld.

Telefon-Zeiten
Sie können anrufen:

Dienstag von 9 bis 12 Uhr.

Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.

Die Telefon-Nummer steht im Brief zum Verwarngeld.

Sie können die Stelle auch so erreichen:

Online-Anhörung
E-Mail
Post
Fax

Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnell.

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