Hier können Sie eine Drehgenehmigung für städtische Grundstücke und Flächen in Wiesbaden beantragen.
Das Pressereferat erteilt Drehgenehmigungen.
Wenn Sie eine Drehgenehmigung für das Wiesbadener Stadtgebiet beantragen möchten, schicken Sie eine Mail mit allen wichtigen Informationen an pressereferatwiesbadende. Das Pressereferat hilft Ihnen unbürokratisch.
Damit das Pressereferat Ihnen möglichst schnell eine Drehgenehmigung erteilen kann, sollte Ihre Mail folgende Informationen enthalten:
• Medium und Produzent (Produktionsfirma, Unternehmen, Schule oder ähnliches) • Drehort, Motiv, Datum und Uhrzeit • Anlass (kurze Beschreibung des Konzepts) • Beteiligte Personen • Verwendete Ausrüstung • Eventuelle spezielle Anforderungen • Vollständige Adresse und Telefonnummer der Ansprechperson
Wann brauche ich eine Drehgenehmigung?
Sie benötigen eine Drehgenehmigung der Stadt, wenn Sie auf öffentlichen Plätzen, Straßen, Grundstücken oder in Gebäuden drehen wollen, die sich im Besitz der Stadt Wiesbaden befinden.
Drehen Sie auf privaten Grundstücken oder Anwesen, die nicht im Besitz der Stadt sind, brauchen Sie die Genehmigung der jeweiligen Eigentümerinnen oder Eigentümer. Für Dreharbeiten im und um das Biebricher Schloss sind wir als Stadt zum Beispiel nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (Öffnet in einem neuen Tab).
Wie schnell erhalte ich eine Drehgenehmigung?
Genehmigungen können je nach Aufwand mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen. Da Wiesbaden ein beliebter Drehort ist, sollten Sie Ihren Antrag mindestens zwei Wochen vor dem Drehstellen. Die Bearbeitung Ihres Antrags kann länger dauern, wenn Sie in Parks, auf Friedhöfen oder im Wald drehen wollen. Das gilt auch, wenn für Dreharbeiten Straßen gesperrt werden müssen.
Was muss ich noch beachten?
Vor allem bei aufwändigen Dreharbeiten reicht eine Drehgenehmigung allein nicht aus. Planen Sie deshalb Zeit für folgende Prozesse ein.
Eingriffe in den Verkehr
Eine Drehgenehmigung berechtigt Sie nicht, Straßen, Gehwege, Parkplätze und sonstige Flächen, die für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind (wie Fußgängerzonen), zu benutzen. Hierfür benötigen Sie eine eigene schriftliche und gebührenpflichtige Genehmigung. Beantragen Sie diese rechtzeitig bei der Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörde erreichen Sie unter (0611) 316547 und strassenverkehrsbehoerdewiesbadende.
Lärmschutz
Eine Drehgenehmigung entbindet Sie nicht davon, Lärmschutzbestimmungen einzuhalten. Melden Sie besondere Lärmereignisse rechtzeitig vor den Dreharbeiten beim Umweltamt an. Sie erreichen das Umweltamt unter laerm-und-luftwiesbadende.
Lärmschutzbestimmungen gelten insbesondere für Dreharbeiten an Sonn- und Feiertagen oder in der Nacht. In Wohngebieten ist der Betrieb von Geräten und Maschinen an Sonn- und Feiertagen rund um die Uhr verboten. An Werktagen gilt das Verbot von 20 bis 7 Uhr. Berücksichtigen Sie diese Regeln zum Beispiel beim Betrieb von Stromaggregaten. Weitere Informationen finden Sie in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (Öffnet in einem neuen Tab).
Umwelt- und Naturschutz
Im Wald dürfen Sie nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang drehen. Nachts dürfen Sie dort zum Schutz der Wildtiere nicht drehen. Zudem ist das Befliegen des Waldes mit Drohnen in der Regel nicht erlaubt. Für Ausnahmegenehmigungen in FFH- und Naturschutzgebieten ist der RP Darmstadt zuständig.
Wenn Sie in einem Schutzgebiet wie einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet drehen wollen, müssen Sie mindestens drei Wochen vorher die Untere Naturschutzbehörde kontaktieren, natur-landschaftsschutzwiesbadende. Die Lage der Schutzgebiete können Sie im Geoportal (Öffnet in einem neuen Tab)einsehen.
Hecken, Büsche, dichte Gehölzstrukturen, Ufer und Gewässer dürfen Sie nicht betreten. In der Brut- und Setzzeit von März bis September müssen Sie zu diesen zusätzlich Abstand einhalten.
Der Einsatz von Feuerwerk, Feuerstellen, Konfettikanonen oder das Verwenden abdriftender Flugkörper wie Ballons ist bei Dreharbeiten nur in Ausnahmefällen zulässig. Aus Gründen des Umwelt- und Artenschutzes empfehlen wir, bei der Planung der Dreharbeiten darauf zu verzichten.
Veränderungen am Drehort (Rückschnitt von Pflanzen, Bodenveränderungen, ..) müssen Sie im Vorfeld abstimmen. Solche Veränderungen treten zum Beispiel auf, wenn Sie Bühnen oder Kulissen aufbauen.
Sie müssen den Drehort so verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben (ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen, Beseitigung eventuell entstandener Schäden, ...).
Information der Bürgerinnen und Bürger
So sehr sich die Stadt Wiesbaden freut, ein beliebter Drehort zu sein, so sehr liegt uns auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen. Vermeiden Sie bei Dreharbeiten Belästigungen und Einschränkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Bei unvermeidbaren Beeinträchtigungen sind Sie verpflichtet, die Anwohnerinnen und Anwohnerschriftlich zu informieren. Das muss eine Woche vor Drehbeginn passieren. Nennen Sie die konkreten Belästigungen oder Einschränkungen (Straßensperren, Halteverbotszonen, Dreharbeiten in der Nacht, Lärm, ...) und eine Ansprechperson für Fragen.
Bei starken Belästigungen und Einschränkungen - insbesondere während der Ruhezeiten und in der Nacht - sind Sie verpflichtet, die Betroffenen zu kontaktieren und ihnen Lösungen vorzuschlagen.