Mahnmal für die deportierten und ermordeten Sinti und Roma
Das Mahnmal für die deportierten und ermordeten Sinti und Roma befindet sich in der Bahnhofstraße in den Reisinger-Anlagen. Es wurde am 5. Dezember 1992 eingeweiht und ist damit das erste Denkmal deutschlandweit, das an die Verfolgung der Minderheit der Sinti und Roma erinnert.
Verfolgung der Sinti und Roma
Zu Beginn der NS-Diktatur lebten in Deutschland etwa 26.000 Sinti und Roma. Die meisten von ihnen waren deutsche Staatsbürger. Der NS-Staat erklärte sie zu einer "außereuropäischen Fremdrasse" und verfolgte sie erbarmungslos. Seit 1935 war den Sinti und Roma die Eheschließung mit einem Partner, welcher "der arischen Mehrheitsbevölkerung" entstammte, verwehrt. 1937 wurde die Minderheit insgesamt für "asozial" erklärt, mit der Konsequenz, dass sie jederzeit in Vorbeugehaft genommen und in ein Konzentrationslager eingewiesen werden konnten. Die 1938 eingerichtete "Reichszentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens" und die "Rassehygienische und bevölkerungsbiologische Forschungsstelle im Reichsgesundheitsamt" bereiteten den Völkermord an den europäischen Sinti und Roma organisatorisch vor. Der Reichsführer SS und der Reichsjustizminister legten im sogenannten Himmler-Thirack-Abkommen vom 17. September 1942 fest, dass "asoziale Elemente" aus dem Strafvollzug an den Reichsführer SS zur Vernichtung durch Arbeit ausgeliefert werden sollten. Darunter fielen Juden, sogenannte Zigeuner, Russen und Ukrainer. Am 16. Dezember 1942 ordnete Heinrich Himmler die Verschleppung der Sinti und Roma in das Vernichtungslager Auschwitz an.
Am 17. Oktober 1939 erging der sogenannte Festsetzungserlass, der Sinti und Roma untersagte, ihren Wohn- oder Aufenthaltsort ohne polizeiliche Genehmigung zu verlassen. Bei Missachtung drohte KZ-Haft. Im Zuge dessen wurde auch in Wiesbaden eine Liste mit 119 Namen und Adressen durch die Wiesbadener Kriminalpolizei erstellt. Anhand dieser Liste wurden die in Wiesbaden und Umgebung lebenden Personen durch die Polizeibehörden am 8. März 1943 verhaftet und in der Synagoge bzw. dem jüdischen Gemeindezentrum in der Friedrichstraße zusammengetrieben. Anschließend wurden sie über die Bahnhofstraße zum Wiesbadener Hauptbahnhof gebracht und von dort über Frankfurt nach Auschwitz verschleppt. Mehr als die Hälfte von ihnen wurde dort ermordet, darunter etwa 40 Kinder, von denen die meisten am 8. März 1943 zusammen mit ihren Familienangehörigen in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert wurden. Es wird geschätzt, dass die Nationalsozialisten Zehntausende Sinti- und Roma-Kinder ermordeten.
Die Ausgrenzung und Verfolgung der Sinti und Roma war mit dem Jahre 1945 nicht beendet. Polizeibehörden und Landeskriminalämter fuhren fort, die Personen in "Landfahrerkarteien" zu erfassen. Während der NS-Zeit begonnene "erbbiologischen Forschungen" an der Minderheit wurden durch dieselben Wissenschaftler in Dienststellen des Bundes und der Länder in der Bundesrepublik weitergeführt. Leistungen nach dem "Bundesentschädigungsgesetz" wurden für Sinti und Roma häufig abgelehnt. Die Behörden führten als vermeintliche Begründung oft die auf den Kennkarten der KZ notierten Gründe für die Internierung an. Ihre Verfolgung sei also nicht rassistisch gewesen, sondern die Häftlinge seien als Kriminelle festgenommen worden.
Errichtung des Mahnmals
Die Errichtung des Mahnmals wurde nach heftigen politischen Kontroversen am 21. Mai 1992 von der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Das Denkmal wurde am 5. Dezember der Bürgerschaft übergeben. Der Einweihung ging ein Mahngang voraus, bei dem die Teilnehmenden, unter ihnen der damalige Wiesbadener Oberbürgermeister Achim Exner, den selben Weg durch die Bahnhofstraße nahmen, den auch die Wiesbadener Sinti und Roma bei ihrer Deportation gehen mussten.
Idee und Gestaltung
Das Mahnmal besteht aus einem großen dreigeteilten Sandsteinblock. Er zeigt eine Gruppe von Männern, Frauen und Kindern, die sich - erdrückt unter einer schweren Last - auf dem Weg in den Untergang befindet. Es wurde von Josef und Eugen Reinhardt, Sinti-Werkstatt Albersweiler (Pfalz), gestaltet. Auftraggeber war das Kulturamt der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Literatur
Udo Engbring-Romang: Wiesbaden. Auschwitz. Zur Verfolgung der Sinti in Wiesbaden. Herausgeber: Adam Strauß; Verband deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen. Frankfurt: Brandes & Apsel 1997. ("Hornhaut auf der Seele". Schriften des Verbands Deutscher Sinti und Roma, Landesverband Hessen. Band 2)
SiRo-App des Verbandes Deutscher Sinti & Roma, Landesverband Hessen: 2023 veröffentlichte der Landesverband der Sinti und Roma in Hessen eine App, in der unter anderem ein Stadtrundgang zur Geschichte der Sinti und Roma in Wiesbaden präsentiert wird. Die App bietet umfassende Informationen zu Geschichte und Verfolgung der deutschen Minderheit.
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