Ziel des Förderprogramms ist es, die Wiesbadener Bürgerinnen und Bürger über Kunst & Kultur in Austausch und Begegnung zu bringen. Interkulturelle Kunstprojekte sind ein wichtiger Bestandteil der kulturellen Vielfalt unserer Stadt.
Interkulturelle Kunstprojekte sind ein wichtiger Bestandteil kultureller Vielfalt und interkulturellen Austauschs. Sie bringen Künstlerinnen, Künstler und Publikum aus verschiedenen kulturellen Hintergründen zusammen und ermöglichen kreative Begegnungen, die neue Perspektiven eröffnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Durch interkulturelle Kunstprojekte wird die Kraft der Kunst als Mittel zur Verständigung und Inklusion sichtbar. Sie zeigen, dass kulturelle Diversität eine Quelle der Inspiration ist und dass durch künstlerische Zusammenarbeit Brücken zwischen verschiedenen Gemeinschaften gebaut werden können.
Die Bewerbungsfrist für das Jahr 2025 ist am 31. März. Projekte können ab sofort unter nachfolgendem Link eingereicht werden. Das Förderprogramm wird voraussichtlich im nächsten Jahr wieder ausgeschrieben.
Die Projekte werden aus Mitteln des Kulturamtes und des Amtes für Zuwanderung und Integration gefördert. Betreut wird das Förderprogramm von der Integrationsabteilung des Amts für Zuwanderung und Integration, dem Sozialleistungs- und Jobcenter und der Koordinierungsstelle für Kulturelle Bildung und Teilhabe des Kulturamts. 2024 konnten die Gelder vollständig ausgeschöpft werden. Eine Auflistung der geförderten Projekte sowie die detaillierten Förderkriterien für dieses Programm sind unter "Dokumente" am Ende der Seite zum Download bereitgestellt.
Anträge können von Migrantenorganisationen, Vereinen, Kunst- und Kulturschaffenden und anderen Einrichtungen gestellt werden. Auch Einzelpersonen können Anträge einreichen.
Welche Projekte können eingereicht werden?
Die Projekte sollten Künstlerinnen, Künstler und Publikum aus verschiedenen kulturellen Hintergründen zusammenbringen und mit Mitteln der Kunst den Austausch fördern. Ziel ist es, neue Perspektiven zu eröffnen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Die Projekte können z. B. Themen wie Migration, Identität, Diskriminierung und kulturelles Erbe aufgreifen und bieten Plattformen für marginalisierte Stimmen. Interkulturelle Kunstprojekte können verschiedene Ausdrucksformen annehmen, darunter visuelle Kunst, Musik, Theater, Literatur, Tanz oder multimediale Installationen. Auch Mischformen sind denkbar. Zudem können auch Stipendien, Fortbildungen oder ähnlich strukturierte Bezugsrahmen rund um das Themenfeld interkulturelle Öffnung über die Förderung abgedeckt werden.
Ein wesentliches Merkmal solcher Projekte ist die Zusammenarbeit. Künstlerinnen und Künstler arbeiten gemeinsam mit Gemeinschaften, sozialen Initiativen oder Bildungseinrichtungen, um Werke zu schaffen, die über künstlerische Ästhetik hinausgehen und soziale Wirkung entfalten. Diese Projekte sind häufig partizipativ angelegt, das heißt, sie beziehen das Publikum aktiv mit ein und fordern zur Reflexion über gesellschaftliche Fragestellungen auf. Über das Programm werden Kunst- und Kulturprojekte gefördert, bei denen Geflüchtete und/oder Migrantinnen und Migranten bereits an der Konzeptentwicklung beteiligt waren oder auch Projekte, die ausdrücklich die Wünsche und Bedürfnisse der Menschen mit einbeziehen. Bei der Auswahl wird daher besonderer Wert auf die Beteiligung der oben genannten Gruppen, die Sichtbarmachung der Herkunftskulturen sowie auf den Austausch gelegt. Neben dem Fokus auf die künstlerische Qualität des Projekts, sollen Kontakte ermöglicht werden.
Welche Projektlaufzeiten und Formate sind möglich?
Kurz-, mittel- oder langfristige Vorhaben können gefördert werden, wie zum Beispiel einmalige Veranstaltungen, ein Workshop, Projektwochen, mehrtägige Aktionen sowie langfristige Ideen, die über ein Jahr gehen.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Die Bewerbungsfrist für Projekte, die in 2025 beginnen, ist der 31.03.2025. Sollten in dieser Förderrunde nicht alle Mittel verausgabt werden, wird geprüft, ob wir für 2025 eine erneute Ausschreibung ermöglichen können. Das Förderprogramm wird vorbehaltlich der städtischen Haushaltsentscheidungen 2026 wieder ausgeschrieben.
Wie kann ich mich bewerben?
Die Anträge können ab sofort im Antragsportal (Öffnet in einem neuen Tab) eingereicht werden. Registrieren Sie sich auf dem Online-Portal der Stadt, wählen Sie aus den Förderprogrammen die Förderung für interkulturelle Projekte aus und füllen Sie die Antragsmaske aus. Dort tragen Sie auch einen Kosten- und Finanzierungsplan ein. Wir benötigen keine weiteren Unterlagen in Papierform. Melden sich bei technischen Schwierigkeiten unter kulturelle-teilhabewiesbadende oder telefonisch unter 0611 / 31 3771.
Welche Fördersumme kann beantragt werden?
Wir geben keine Summe vor. Die Durchschnittshöhe der bewilligten Projekte bewegt sich bei ca. 5000 EUR, aber auch niedrigere oder begründete höhere Fördersummen sind möglich.
Gibt es einen Eigenanteil?
Nein, es ist nicht erforderlich, dass Sie eigene Mittel einbringen, aber möglich.
Wie wird über eine Förderung entschieden?
Eine Jury aus dem Amt für Zuwanderung und Integration, dem Sozialleistungs- und Jobcenter sowie dem Kulturamt entscheidet Anfang April über die eingereichten Anträge.
Welche Honorarkosten können abgerechnet werden?
Wir geben keine Honorargrenzen vor. Die angegebenen Honorare sollten mit der zugehörigen Tätigkeit und der dazu erforderlichen Qualifikation und Kenntnisse in Einklang stehen.
Im Rahmen des Handlungsprogramms "Integration durch Kultur" wurde auch die Online-Veranstaltungsdatenbank WI WER WAS ins Leben gerufen, in der es verschiedene Möglichkeiten zur Kooperation gibt, sowie zur mehrsprachigen Bewerbung von Veranstaltungen und der Vereine und Kulturschaffenden.