Unterbringungsmanagement und Soziale Hilfen für Wohnungslose und Geflüchtete
Materielle Hilfen und Maßnahmenmanagement für Geflüchtete
Der durch die Ausländerbehörde festgestellte Aufenthaltsstatus ist ausschlaggebend für einen Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen im Wesentlichen Grundleistungen wie Ernährung, Unterkunft und weitere grundlegende Bedürfnisse sowie einen monatlichen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse. Außerdem werden die Kosten für medizinische Behandlungen übernommen, sofern diese nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können.
Zusätzlich bietet unser Maßnahmenmanagement Geflüchteten umfassende Unterstützung. Dies beinhaltet die Verpflichtung und Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten, die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen sowie Kurse zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten für den Alltag und zur Verbesserung der Deutschkenntnisse
Informationen zu den Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Der Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ist abhängig vom ausländerrechtlichen Status einer Person. Die Leistungen umfassen die materielle Sicherung von Flüchtlingen durch Geld- und Sachleistungen. Menschen, deren Verbleib im Land als gesichert betrachtet werden kann, und die bereits einen Aufenthaltstitel haben (zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis) werden in den meisten Fällen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitssuchende, "Hartz IV") oder dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) beantragen können.
Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) regelt die materielle Unterstützung von Asylsuchenden und Menschen, die bereits zur Ausreise verpflichtet sind. Die Leistungen orientieren sich an den unterschiedlichen Status. Sie werden in Geld- und Sachleistungen zu Verfügung gestellt und erreichen maximal das Niveau der Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Laut den gesetzlichen Regelungen kann der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts als Sach- oder als Geldleistung zur Verfügung gestellt werden. Daneben werden auch Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt und Teilhabe (BUT), das heißt Schulbedarfspauschalen, Klassenreisen, Nachhilfe, gewährt.
Die Unterbringung der Geflüchteten erfolgt meist in Gemeinschaftsunterkünften. Es können aber unter bestimmten Voraussetzungen auch Wohnungen angemietet werden, sofern die Miete angemessen ist.
Materielle Leistungen und Maßnahmemanagement nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Wiesbaden
Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen im Wesentlichen Grundleistungen wie Ernährung, Unterkunft und weitere grundlegende Bedürfnisse sowie einen monatlichen Barbetrag zur Deckung persönlicher Bedürfnisse. Außerdem werden die Kosten für medizinische Behandlungen übernommen, sofern diese nicht aus eigenen Mitteln gedeckt werden können.
Zusätzlich bietet ein Maßnahmenmanagement Geflüchteten umfassende Unterstützung. Dies beinhaltet die Verpflichtung und Zuweisung in Arbeitsgelegenheiten, die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen sowie Kurse zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten für den Alltag und zur Verbesserung der Deutschkenntnisse.