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Gesundheitsamt

Heilpraktikerüberprüfung

Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, bedarf dazu der Heilpraktikererlaubnis. Daher lautet auch die formelle Bezeichnung der von Ihnen gewünschten Zulassung als Heilpraktiker / Heilpraktikerin: "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung". 

Heilkunde wird dann ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten und Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern. Auch wenn Sie dies im Dienst für Andere tun, z.B. im Angestelltenverhältnis.

Wenn Sie im Ausland Studiengänge oder Ausbildungen im Bereich z.B. Osteopathie, Chiropraktik oder Physiotherapie abgeschlossen haben, melden Sie sich vor der Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt beim Gesundheitsamt zur Überprüfung der Anerkennung Ihrer Urkunde und Berufsabschlüsse.

Für die Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung liegt die Zuständigkeit beim Ordnungsamt: ordnungs-und-gewerbebehoerdewiesbadende

Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Organisation und Abwicklung der schriftlichen und mündlichen Überprüfung. Kontakt unter 0611 312820 oder gesundheitsamt-hpwiesbadende            

Heilpraktikerüberprüfung

Anschrift

Konradinerallee 11
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Weidenbornstraße, Buslinien 3, 6 und 33.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden

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