Heilpraktikerüberprüfung
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, bedarf dazu der Heilpraktikererlaubnis. Daher lautet auch die formelle Bezeichnung der von Ihnen gewünschten Zulassung als Heilpraktiker / Heilpraktikerin: "Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung".
Heilkunde wird dann ausgeübt, wenn Sie berufs- oder gewerbsmäßig Krankheiten und Körperschäden bei Menschen feststellen, heilen oder lindern. Auch wenn Sie dies im Dienst für Andere tun, z.B. im Angestelltenverhältnis.
Wenn Sie im Ausland Studiengänge oder Ausbildungen im Bereich z.B. Osteopathie, Chiropraktik oder Physiotherapie abgeschlossen haben, melden Sie sich vor der Kontaktaufnahme mit dem Ordnungsamt beim Gesundheitsamt zur Überprüfung der Anerkennung Ihrer Urkunde und Berufsabschlüsse.
Für die Anmeldung zur Heilpraktikerüberprüfung liegt die Zuständigkeit beim Ordnungsamt: ordnungs-und-gewerbebehoerdewiesbadende
Das Gesundheitsamt ist zuständig für die Organisation und Abwicklung der schriftlichen und mündlichen Überprüfung. Kontakt unter 0611 312820 oder gesundheitsamt-hpwiesbadende
Gebühren
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Organisationseinheiten
Heilpraktikerüberprüfung
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Postanschrift
65029 Wiesbaden
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