Gerichtsgebäude
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Während im 13. Jahrhundert Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf dem Kirchhof und im 15. Jahrhundert in den Häusern des Schultheißen und der Geschworenen stattfanden, tagte das Halsgericht im 16. Jahrhundert in Wiesbaden auf dem Markt vor und bei schlechtem Wetter in dem ehemaligen Burgmannenhaus »Zum Ochsen«, später auch im Schlosshof. Sitz des Stadtgerichts war seit Beginn des 17. Jahrhunderts das Rathaus. Nach 1744 bezogen das Hofgericht und der Amtmann als unterste Instanz Räume im Schloss. Das »Criminalgericht« befand sich in einem 1767 errichteten Gebäude am Michelsberg. Ab 1822 waren Justizamt, Hof- und Appellations- sowie Oberappellationsgericht im Schloss untergebracht. Beim Bau des neuen Stadtschlosses zogen die Gerichtsbehörden 1837 in die sogenannten Dikasterialgebäude, vier Gebäude vor dem Mainzer Tor, um. Das Oberappellationsgericht nahm seinen Sitz an der Südostecke von Markt- und Friedrichstraße (Marktstraße 1), das Justizamt mit der Landoberschultheißerei in dem Gebäude Marktstraße 3. Die Finanz- und Domänenverwaltung bezog die gegenüberliegenden Häuser Marktstraße 2 und 4. Für über ein halbes Jahrhundert war dies der Sitz der Gerichte. Das Hof- und Appellationsgericht zog 1849 in das ehemalige Hotel Schützenhof und erhielt 1865 ein neues Domizil neben dem Oberappellationsgericht (Friedrichstraße 13).
Bald nach 1866 begannen die Bemühungen um eine verbesserte Unterbringung und Zusammenlegung der Justizbehörden in einem Neubau an der Albrechtstraße. Mit der Bauausführung wurde 1894 nach Plänen der Königlichen Regierungsbaumeister Büttner, Helbig und Wikopp begonnen. Am 02.04.1897 begann der offizielle Dienstbetrieb. Neben Land- und Amtsgericht war auch die Staatsanwaltschaft untergekommen. Bald traten auch hier Raumprobleme auf, nach dem Ersten Weltkrieg mussten einzelne Abteilungen in Privathäuser und Mitte der 1930er-Jahre im Hause Wilhelmstraße 14 zusammengefasst werden, wo sie bis 1945 verblieben. Etwas Erleichterung brachte ein Anbau, der 1953 in der Moritzstraße errichtet wurde (2016 abgerissen). Nach Schließung des Gefängnisses im Februar 1972 bezog das Amtsgericht die Verwaltungsräume. 1975 musste erneut auf Privathäuser ausgewichen werden. Der Abriss des Gefängnisgebäudes an der Albrechtstraße 1995/96 führte zu keiner Entlastung.
Auch Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht hatten ihren Sitz an verschiedenen Dienstorten in Wiesbaden. So war das Verwaltungsgericht Wiesbaden zunächst am Luisenplatz untergebracht und erhielt 1989 einen Neubau in der Mühlgasse. 2003 musste es dem Raumbedarf des Hessischen Landtags weichen und zog in ein Gebäude am Konrad-Adenauer-Ring 15. Arbeits- und Sozialgericht befanden sich in Privathäusern in der Adolfsallee 33 bzw. in der Frankfurter Straße 12. Die Staatsanwaltschaft, die nach ihrem Auszug aus dem Landgerichtsgebäude seit 1975 im »Mercedes-Haus« in der Mainzer Straße untergebracht war, wechselte Ende September 2004 nach der Aufgabe des US-Hospitals in das ehemalige Schwesternwohnheim am Konrad-Adenauer-Ring. Mit der Errichtung des Zentralen Justizzentrums nach Entwürfen des Frankfurter Architekturbüros KSP Engel und Zimmermann in der Mainzer Straße haben Amts- und Landgericht, Arbeits-, Sozial- und Verwaltungsgericht sowie die Staatsanwaltschaft seit Dezember 2009 gemeinsam eine neue Heimstatt erhalten. Nur der Hessische Staatsgerichtshof behält seinen separaten Dienstsitz in der Luisenstraße.