Für die einzelnen Nutzungsberechtigten ist der Edupool Hessen stets kostenfrei.
Jedoch müssen Schulträger, die Träger anderer Bildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Medienzentrums sich an der Finanzierung der Medien („Beschaffungsfonds der kommunalen Medienzentren“) gemäß §162 HSchG beteiligen. Für Schulen in öffentlicher Trägerschaft geschieht dies automatisch immer, alle anderen Träger entscheiden frei, ob sie den Edupool nutzen möchten.