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Meilenstein für die soziale Gerechtigkeit: Der „Wiesbadener Teilhabestandard für Stadtteile mit hohen sozialen Bedarfslagen“
Am Dienstag, 18. Juni, präsentierte das Wiesbadener Sozialdezernat den neuen „Wiesbadener Teilhabestandard für Stadtteile mit hohen sozialen Bedarfslagen“. Im Rahmen einer Pressekonferenz wurden der Prozess der Erarbeitung des Teilhabestandards sowie die erarbeiteten Maßnahmen und Strategien zur Förderung der sozialen Teilhabe in benachteiligten Stadtteilen vorgestellt. Gemäß des Prinzips „Ungleiches ungleich behandeln“ beschreibt der Standard fachlich notwendige und wünschenswerte Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in den betroffenen Stadtteilen.
Der Teilhabestandard ist ein gemeinsames fachliches Konzept der Sozialverwaltung, der Träger der freien Wohlfahrtspflege und der sozialen Arbeit in Wiesbaden für Stadtteile mit hohen sozialen Bedarfslagen. Er wird explizit unterstützt durch die LIGA der freien Wohlfahrtsverbände, zahlreiche Träger der sozialen Arbeit sowie weiteren Verbänden und Gremien. Insgesamt haben sich 47 Organisationen dem Konzept des Wiesbadener Teilhabestandards angeschlossen und unterstützen dieses.

Die Präsentation wurde durch die Wiesbadener Sozialdezernentin Dr. Patricia Becher mit einer allgemeinen Einführung eröffnet: „Der Teilhabestandard trägt wesentlich dazu bei, soziale Ungleichheiten zu verringern und eine passgenaue und somit gerechtere Verteilung von Ressourcen zu gewährleisten. Er stellt sicher, dass Menschen in Stadtteilen mit hohen sozialen Bedarfslagen die notwendige Unterstützung erhalten, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern und ihre Teilhabe an der Gesellschaft zu erhöhen. Hiermit gelingt uns ein Meilenstein, welcher einzigartig in Hessen und Deutschland ist.“

Gemeinsam mit der Leiterin des Amtes für Soziale Arbeit, Daniela Leß, dem Vorsitzenden der LIGA der Freien Wohlfahrtsverbände in Wiesbaden und Geschäftsführer der AWO Wiesbaden, Bastian Hans, und der zuständigen Sozialplanerin der Abteilung Grundsatz und Planung, Andrea Dingeldein, wurden die Ergebnisse und Inhalte des neuen Teilhabestandards vorgestellt.

Am 31. Oktober 2019 beauftragte die Stadtverordnetenversammlung das Sozialdezernat, gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden, Freien Trägern und weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren, einen fachlich-konzeptionellen Standard zu entwickeln. Die Zielsetzung bestand darin, für Stadtteile mit hoher sozialer Bedarfslage angemessene soziale Infrastruktur, Angebote und Maßnahmen der sozialen Arbeit zu definieren. Der neue Standard ist das Ergebnis einer intensiven Zusammenarbeit und Koordination durch die Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern Freier Träger und der Sozialverwaltung.

„Die Erarbeitung des Teilhabestandards steht exemplarisch für die starke und vertrauensvolle Zusammenarbeit der sozialen Landschaft in Wiesbaden. Passend zum hundertjährigen Jubiläum des Wiesbadener ‚Jugendamts‘ gelingt uns hiermit, gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, ein bedeutender Schritt zum Ausbau und zur Verbesserung unserer sozialen Infrastruktur“, erklärt Daniela Leß.

In einem über vier Jahre andauernden Prozess, an dem zahlreiche Fachkräfte und Leitungen von Wohlfahrtsverbänden, Freien Trägern, der Sozialverwaltung und anderen städtischen Ämtern beteiligt waren, wurde der Standard konzeptioniert. Auch Personen aus Verbänden, Institutionen und der Stadtpolitik trugen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung zu diesem umfassenden Konzept bei.

„Ungleiches ungleich behandeln“ beschreibt das Prinzip, an welchem sich der „Wiesbadener Teilhabestandard für Stadtteile mit hohen sozialen Bedarfslagen“ orientiert. Dieses Prinzip zielt darauf ab, den unterschiedlichen Lebensbedingungen und Bedarfen der Menschen in verschiedenen Stadtteilen gerecht zu werden. Selbstverständlich gibt es zahlreiche soziale Leistungen, die allen Bevölkerungsgruppen in allen Stadtteilen gleichermaßen zur Verfügung stehen, wie zum Beispiel Kindertagesstätten, Jugendarbeit oder die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter. Der Wiesbadener Teilhabestandard definiert darüber hinausgehende passgenaue Angebote in eben diesen Stadtteilen.

Der Standard beschreibt nicht nur fachlich notwendige Maßnahmen, sondern setzt auch wünschenswerte Ziele, die schrittweise und langfristig erreicht werden sollen. Dabei handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um neue zusätzliche Angebote, sondern es werden auch Maßnahmen- wie beispielsweise die Stadtteilkonferenzen oder die Kinder-Eltern-Zentren (KiEZe) - beschrieben, die bereits seit vielen Jahren erfolgreich in den Stadtteilen umgesetzt werden. Auch Bastian Hans, Vorsitzender der Wiesbadener LIGA, hob die Bedeutung des neuen Standards hervor: „Wir als LIGA Wiesbaden begrüßen diesen Schritt ausdrücklich. Durch die gezielte Förderung können wir die Lebensbedingungen in benachteiligten Stadtteilen nachhaltig und zielorientiert verbessern und die soziale Gerechtigkeit in unserer Stadt voranbringen.“

Abgeleitet wurden der Standard aus der Wiesbadener Sozialraumanalyse 2019. Diese basiert auf 28 Indikatoren und belegte deutlich die Unterschiede in der Sozial- und Bevölkerungsstruktur der 34 sozialräumlichen Stadtteile Wiesbadens. Sie identifizierte ein Drittel der Bevölkerung als in Stadtteilen mit hoher sozialer Bedarfslage lebend. Eine zentrale Handlungsempfehlung der Analyse besteht darin, das bewährte Wiesbadener Konzept „Ungleiches ungleich behandeln“ weiterzuentwickeln und die soziale Infrastruktur entsprechend den Bedarfen der jeweiligen Stadtteile anzupassen.

Aus dieser Erkenntnis wurden im Ergebnis konkrete Maßnahmen des Teilhabestandards identifiziert. „Der Standard umfasst vielfältige Maßnahmen, von der Gemeinwesenarbeit, der Kinder- und Jugendarbeit über Angebote für ältere Menschen bis hin zur Unterstützung von Familien. Dabei setzen wir auf eine kontinuierliche Evaluierung, Weiterentwicklung und Anpassung an die sich verändernden Bedarfe der Bevölkerung, um eben diesen gerecht zu werden“, erklärt Andrea Dingeldein, Sozialplanerin in der Abteilung Grundsatz und Planung des Amtes für Soziale Arbeit.

Neue Bedarfe werden identifiziert und in den Teilhabestandard integriert. Die Umsetzung der Maßnahmen wird ebenfalls durch die Lenkungsgruppe begleitet. Der „Wiesbadener Teilhabestandard für Stadtteile mit hohen sozialen Bedarfslagen“ versteht sich hierbei als lernendes und sich ständig weiterentwickelndes Konzept. Durch gemeinsame Anstrengungen und eine koordinierte Herangehensweise sollen positive Veränderungen möglich gemacht werden.

Die Grundsätze „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „Stärkung der Selbsthilfepotentiale“ als zentrale Arbeits- und Handlungsmaximen sind hierbei zentral. Durch das Anknüpfen an die vorhandenen Ressourcen und Potentiale der Menschen vor Ort sollen die Eigenverantwortlichkeit und die Selbstwirksamkeit gestärkt werden.

Dies spiegelt sich in den Handlungsfeldern des Teilhabestandards:
• Gemeinwesenarbeit, Arbeit mit Familien: Vernetzte und niedrigschwellige soziale Arbeit/Beratungsangebote im Stadtteil, intensive Beteiligung und Aktivierung der Bewohnenden;
• Kinder unter sechs Jahren und ihre Familien: Frühkindliche Förderung, Unterstützung der Eltern;
• Kinder im Grundschulalter: Bildungs- und Freizeitangebote zur Unterstützung der schulischen und sozialen Entwicklung.
• Jugendliche: Freizeit- und Bildungsangebote sowie berufsvorbereitende Maßnahmen;
• Ältere Menschen: Angebote zur Förderung der sozialen Teilhabe und Unterstützung im Alltag.

In den Stadtteilen Wiesbadens auf die der Teilhabestandard unter anderem abzielt, wie dem Inneren Westend und dem Schelmengraben, sind die Lebensbedingungen oft herausfordernd. Die Konzentration sozial benachteiligter Gruppen in diesen Stadtteilen führt zu spezifischen Problemlagen, die durch den neuen Teilhabestandard adressiert werden sollen. Durch die Bereitstellung spezieller Angebote und Maßnahmen soll die soziale Teilhabe verbessert und die Chancen auf eine erfolgreiche Schullaufbahn und berufliche Perspektive erhöht werden.

„Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für soziale Gerechtigkeit und Solidarität in unserer Stadt. Wir sind überzeugt, dass durch die gezielte Unterstützung der betroffenen Stadtteile eine positive Veränderung möglich ist. Unsere Vision ist es, dass alle Menschen in Wiesbaden die gleichen Chancen auf Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben haben“, so Dr. Becher abschließend. „Mit dem neuen Teilhabestandard haben wir einen fachlichen ‚Fahrplan‘ und sind auf einem guten Weg, dieses Ziel zu erreichen.“

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Herausgeber:
Pressereferat
der Landeshauptstadt Wiesbaden
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
Für Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Telefonzentrale Rathaus:
v.l.n.r. Bastian Hans, Andrea Dingeldein, Dr. Patricia Becher, Daniela Leß
v.l.n.r. Bastian Hans, Andrea Dingeldein, Dr. Patricia Becher, Daniela Leß

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