Schulentwicklungsplan: Ganztägige Betreuung im Grundschulalter
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11. Juli 2024 den Schulentwicklungsplan zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern beschlossen.
Zuvor fand eine breite öffentliche Beteiligung statt. Neben den Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung, den fachpolitischen Sprecherinnen und Sprechern, den Ortsbeiräten, der Schulkommission, dem Stadtelternbeirat und dem Stadtschülerinnenrat wurden Sie als Bürgerinnen und Bürger informiert und Ihre Sichtweise einbezogen.
Ihre Meinung ist uns wichtig! Am 23. April fand eine öffentliche Vorstellung des Schulentwicklungsplans und Diskussion statt.
Die Ergebnisse der öffentlichen Diskussion sind in die Teilfortschreibung Schulentwicklungsplan zur Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung im Grundschulalter eingeflossen. Der Schulentwicklungsplan wird nach der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung nun dem Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zur Genehmigung vorgelegt.
Hintergrund
Der jeweilige Schulträger hat nach der Novelle des Hess. Schulgesetztes (§ 15 Abs. 6) zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder die Möglichkeit, Schulen zu Schulen mit Ganztagsangeboten weiter zu entwickeln. Eine entsprechende Beauftragung erfolgte bereits im Dezember 2023 durch die Stadtverordnetenversammlung. Ziel ist es, langfristig alle Grund- und Förderschulen in Wiesbaden zu Schulen mit rechtsanspruchserfüllenden Ganztagsangeboten zu entwickeln.
Der Einstieg in den Rechtsanspruch beginnt mit den ersten Klassen ab dem Schuljahr 2026/27. Im Schuljahr 2029/30 gilt er dann für alle Klassenstufen der Grund- und Förderschulen mit Grundstufen. Hierbei sind nur die Ganztagsprofile 2 und 3 sowie der Pakt für den Ganztag möglich, da sie den zeitlichen Umfang des Rechtsanspruchs von acht Stunden erfüllen.