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Ordnungsamt

Vaterschaft anerkennen

Die Vaterschaftsanerkennung ermöglicht bei nicht verheirateten Eltern die Eintragung des Vaters in die Geburtsurkunde des Kindes. Die Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft kann bei jedem Standesamt und Jugendamt in Deutschland sowie bei Notaren abgegeben werden. Zur Anerkennung ist eine Zustimmung der Mutter erforderlich. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlicher Form beurkundet. Die Anerkennung einer Vaterschaft zu einem Kind ist nur dann wirksam, wenn nicht bereits die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht. Falls ein Kind während des Scheidungsverfahrens geboren wird, beraten wir Sie gerne hinsichtlich einer „qualifizierten Vaterschaftsanerkennung“.

Sind die Mutter und/oder der Vater des Kindes minderjährig, müssen die gesetzlichen Vertreter ihre Zustimmung geben.

Die Anerkennung schafft verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen. Unberührt bleiben die gesetzliche Vertretung und der Familienname des Kindes. Falls zusätzlich zu der Vaterschaftsanerkennung auch das gemeinsame Sorgerecht gewünscht ist, empfiehlt es sich einen Termin beim Jugendamt (oder Notar) zu vereinbaren.

Die Vaterschaftsanerkennung ist schon vor der Geburt zulässig, wird aber erst mit der Geburt des Kindes wirksam.

Wichtig: Bitte denken Sie daran Ihren Termin für die Vaterschaftsanerkennung (und ggf. Sorgeerklärung) möglichst frühzeitig vor Geburt des Kindes zu vereinbaren.

Die Dienstleistung Vaterschaftsanerkennung wird auch in den Ortsverwaltungen angeboten.

Vaterschaft anerkennen

Anschrift

Altes Rathaus
Marktstraße 16
65183 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern’sches Gelände.

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