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Ordnungsamt

Gebrauchtfahrzeug anmelden

Wenn ein Gebrauchtfahrzeug gekauft oder übernommen wird, muss dieses auf den neuen Halter umgemeldet werden.

Kraftfahrzeuge müssen immer dort zugelassen sein, wo auch der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters ist. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wiesbaden haben, muss daher auch Ihr neu erworbenes Auto in Wiesbaden zugelassen werden.

Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.

Wie Sie Ihr Fahrzeug zulassen können und was Sie darüber hinaus noch beachten müssen, erfahren Sie hier.

Soll das gleiche Fahrzeug auf die gleiche Halterin bzw. den gleichen Halter zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Finden Sie weitere Informationen unter "Wiederzulassung" (Öffnet in einem neuen Tab).

Online-Services

Gebrauchtfahrzeug anmelden

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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Erläuterungen und Hinweise