Wenn ein Gebrauchtfahrzeug gekauft oder übernommen wird, muss dieses auf den neuen Halter umgemeldet werden.
Kraftfahrzeuge müssen immer dort zugelassen sein, wo auch der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters ist. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wiesbaden haben, muss daher auch Ihr neu erworbenes Auto in Wiesbaden zugelassen werden.
Eine Kfz-Anmeldung hat unverzüglich zu erfolgen.
Wie Sie Ihr Fahrzeug zulassen können und was Sie darüber hinaus noch beachten müssen, erfahren Sie hier.
Soll das gleiche Fahrzeug auf die gleiche Halterin bzw. den gleichen Halter zugelassen werden, handelt es sich um eine Wiederzulassung. Finden Sie weitere Informationen unter "Wiederzulassung" (Öffnet in einem neuen Tab).
Das Fahrzeug kann nur bei der Zulassungsbehörde Wiesbaden umgemeldet werden, wenn der melderechtliche Hauptwohnsitz der Halterin oder des Halters in Wiesbaden liegt. Eine persönliche Ummeldung beim Bürgerbüro Wiesbaden oder in einer Ortsverwaltung muss bereits erfolgt sein.
Dokumente
gültiges Ausweisdokument
Zulassungsbescheinigung Teil I (mit Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung/HU)
Zulassungsbescheinigung Teil II
Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
Versicherungsbestätigung (eVB Nummer)
Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) (Formular zu finden unter Links und Download) Soll die Steuer nicht vom Halter selbst, sondern von einem sog. zahlungswilligen Dritten entrichtet werden, so ist hierfür die Vorlage einer Ausweiskopie des zahlungswilligen Dritten erforderlich.
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit Ausweises im Original des Vollmachtgebers (Formular zu finden unter Links und Download)
der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Firmen oder Vereine müssen zusätzlich die folgenden Dokumente vorlegen:
einen Firmen-/Vereinsnachweis (z.B. einen Handelsregisterauszug oder ein Vereinsregisterauszug)
zusätzlich, falls ein Bevollmächtigter den Antrag stellt:
die lesbar ausgefüllte Vollmacht im Original mit der lesbaren Farbkopie des Ausweises des Handlungsberechtigten (Formular zu finden unter Links und Download)
der Ausweis des Bevollmächtigten im Original
Gebühren
Die Zulassung kostet zwischen 24,20 EUR und 60,00 EUR. Die genaue Höhe kann erst vor Ort anhand der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Zahlungsarten
Vor Ort EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.
Bei Online-Beantragung: PayPal
Was sollte ich noch wissen?
Der Antragsteller darf keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben. Bei Zahlungsrückständen über 10 Euro darf die Zulassungsbehörde das Fahrzeug nicht zulassen, bis diese beglichen sind. Bei weniger als 10 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
Der Antragsteller darf keine Kfz-Steuerschulden von 5 Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Das SEPA Mandat muss zwei Unterschriften in den Feldern "Zahler" und "Halter" enthalten. Sofern Zahler und Halter identisch sind, genügt die Unterschrift im Feld "Zahler". Bitte beachten Sie, dass für jeden einzelnen Zulassungsvorgang ein SEPA-Lastschriftmandat mit Unterschrift von Halter/in und Zahler/in benötigt wird, das Sie hier direkt online ausfüllen und anschließend zum Unterschreiben ausdrucken können!