Ordnungsamt
Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen
Wenn Sie Fahrgäste in einem Taxi, einem Mietwagen, einem Krankenkraftwagen, einem PKW im Linienverkehr oder in anderen Fahrzeugen entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern benötigen Sie neben der allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF).
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt und wird auf Antrag jeweils bis zu fünf Jahre verlängert
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht erforderlich, für
- Krankenkraftwagen der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizei sowie der Truppe und des zivilen Gefolges der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes,
- Krankenkraftwagen des Katastrophenschutzes, wenn sie für dessen Zweck verwendet werden,
- Krankenkraftwagen der Feuerwehren und der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste,
- Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Taxen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist.
Dokumente
Gebühren
Zahlungsarten
Bemerkung
Rechtsgrundlage
Links und Downloads
Ähnliche Dienstleistungen
Organisationseinheiten
Führerschein zur Fahrgastbeförderung beantragen
Anschrift
Fahrerlaubnisbehörde
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
Stielstraße 3
65201 Wiesbaden
Weitere Hinweise
Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Buslinien: 5, 23, 45
Telefon
- 0611 318310
- 0611 315951
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen