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Ordnungsamt

Bewohnerparkausweis

Im Stadtgebiet Wiesbadens sind viele Parkzonen als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Dort ist das Parken zu bestimmten Zeiten nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt.

Um diesen zu erhalten, muss die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in dem Bewohnerparkgebiet gemeldet sein und ein Fahrzeug dauerhaft nutzen. Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeitsdauer von wahlweise sechs oder zwölf Monaten und muss danach neu beantragt werden.

Ist die antragstellende Person nicht Halter des Fahrzeugs, ist eine Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters mit vorzulegen.
Online sind Beantragungen von Bewohnerparkausweisen mit Nutzungsüberlassung des Halters bzw. Firmenfahrzeuge sowie alle anderen Ausnahmefälle aktuell nicht möglich. Für die Ausstellung buchen Sie sich bitte einen Vorort-Termin über die Terminvereinbarungen der Zulassungsbehörde oder des Bürgerbüros.

Online-Services

Bewohnerparkausweis

Anschrift

Stielstraße 3
65201 Wiesbaden

Weitere Hinweise

Hinweis: Aufgrund von Bauarbeiten stehen nur eingeschränkt Parkplätze zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel.

Hinweise zum ÖPNV

Buslinien: 5, 23, 45

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise