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Ordnungsamt

Ausweispflichtbefreiung

Eine Ausweispflichtbefreiung kann vorgenommen werden, wenn eine Person aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann.

Die Befreiung kann von der betroffenen Person selbst, der sorgeberechtigten Person oder der betreuenden Person beantragt werden.

Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin beim Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen online im Terminkalender reservieren.

Online-Services

Ausweispflichtbefreiung

Anschrift

Bürgerbüro
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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