Ordnungsamt
Ausweispflichtbefreiung
Eine Ausweispflichtbefreiung kann vorgenommen werden, wenn eine Person aufgrund körperlicher Gebrechen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen kann.
Die Befreiung kann von der betroffenen Person selbst, der sorgeberechtigten Person oder der betreuenden Person beantragt werden.
Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin beim Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen online im Terminkalender reservieren.
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Gebühren
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Organisationseinheiten
Ausweispflichtbefreiung
Anschrift
Bürgerbüro
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden
Anreise
Hinweise zum ÖPNV
ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.
Telefon
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen