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Ordnungsamt

Aufgaben nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Für die Durchführung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG) sind besonders geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt tätig. Diese sind u. a. für die Zuführung einer psychisch kranken Person zur Begutachtung, wenn diese sich selbst oder andere akut gefährdet, in psychiatrische Krankenhäuser oder zur Unterstützung des Sozialpsychiatrischen Dienstes, sowie der Betreuungsbehörde zuständig.

Aufgaben nach dem Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG)

Anschrift

Gebäude 10003
Alcide-de-Gasperi-Straße 2
65197 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Willy-Brandt-Allee, Buslinien 5, 8, 15, 18 und 38.

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