Jugendhilfe- und Sozialplanung
Jugendhilfeplanung
Was gibt es und was braucht es an sozialen Angeboten für junge Menschen und ihre Eltern?
Jugendhilfeplanung ist als gesetzliche Grundlage in § 80 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) als Pflichtaufgabe verankert. Von der Kindertagesbetreuung und frühen Hilfen für Kinder und Eltern bis zum Übergang Schule-Beruf sind Daten und Planungsberichte verfügbar.